Skip to content

HOAI-Forum

Mehraufwand durch P...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mehraufwand durch Projektsteuerer

4 Beiträge
3 Benutzer
1 Reactions
778 Ansichten
(@tewoe)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 6
Themenstarter  

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

in unserem Vertrag nicht als Grundlage erwähnt und bis zur jetzigen Leistungsphase 6 hat der Bauherr noch keinen Projektsteuerer eingesetzt. Dieser ist jetzt hinzugekommen um den Bauherrn zu entlasten. Nun wird in endlosen Besprechungen jedes Leistungsverzeichnis diskutiert obwohl die Ausführungspläne und die angedachte Ausführung mit dem Bauherrn komplett abgestimmt waren. Es wird vieles in Frage gestellt was wir fachlich vertreten können und Änderungen gewünscht, die nicht einen Bruchteil dessen was wir in der Besprechung kosten an Einsparungen bringen. 

Wir fürchten dass sich das auch in Leistungsphase 7 und 8 fortsetzt. Es wurde seinerseits bereits angedeutet, dass er darauf achten wird, dass wir ausreichend oft zur Baustelle kommen. Die Abwägung wann wir zur Objektüberwachung vor Ort sind und wie oft unterliegt jedoch nach unserem Verständnis uns, nach örtlichen Gegebenheiten und Baufortschritt, nicht der Anweisung eines Projektsteuerers. 

Ich bitte um Ihre Einschätzung ob wir für diesen Mehraufwand für zusätzliche Besprechungen oder Ortsterminen nach Aufforderung unseren zeitlichen Aufwand als Besondere Leistung abrechnen dürften.

vielen Dank


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 272
 

Guten Tag,

dass ein Bauherr die Wirtschaftlichkeit der Planung hinterfragt oder hinterfragen lässt, ist sein gutes Recht,  vgl. § 3 Abs. 4 HOAI 2023 bzw. § 3 Abs. 3 HOAI 2021. Welchen Aufwand Sie dabei haben, ist im Rahmen der Grundleistungen irrelevant, denn die HOAI legt detailsaufwands-unabhängig Prozentpunkte für Leistungsphasen fest. Nur wenn etwas an Leistung gefordert wird, was im Allgemeinen nicht erforderlich ist oder offensichtlich zu unwirtschaftlichen Lösungen führt, werden Grundleistungen verlassen und Besondere Leistungen kommen ins Spiel.

Bei der Objektüberwachung sehen Sie das im Prinzip richtig, die Rechtsprechung hat entscheiden, dass handwerkliche Selbstverständlichkeiten dann nicht zu überwachen sind, wenn Sie sich überzeugt haben, dass die Unternehmer bzw. deren Leute das beherrschen. Vielleicht können Sie mit dem PS vorab besprechen, auf welche Überwachungstätigkeiten er besonderen Wert legt und sich danach richten, das könnte etwas zur Deeskalation beitragen. Ansonsten wird's sehr projektspezifisch detailliert und kann hier kaum noch diskutiert werden.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@tewoe)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 6
Themenstarter  

Sehr geehrter Herr Doell,

vielen Dank für Ihre Einschätzung. 

Was die Objektüberwachung betrifft danke ich für Ihren Hinweis, dieser wird sicher helfen. Wir hatten hierzu seit 30 Jahren keine Probleme und es wird auch dieses mal mit den ausführenden Firmen funktionieren. Nur die Anwesenheit auf Anforderung wäre uns doch ein wenig zu theoretisch und zu wenig realitätsbezogen. 

VIELEN DANK !


   
AntwortZitat
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 

@Franz Eizenhammer:

Dass ein erst im späteren Projektverlauf integrierter Projektsteuerer Ihnen einen Mehraufwand durch die Revision der bisherigen Planungsergebnisse verursacht, ist nachvollziehbar. Er muss sich in das Projekt einarbeiten und stellt vielleicht bei dem ein oder anderen Punkt nicht umsonst die Fragen. Sehen Sie das positiv. Vielleicht wird diese tiefgründige Kontrolle auch die ein oder andere Korrektur bewirken, die vorher vielleicht nicht gesehen wurde und jetzt glatt gebügelt wird.

Ihr Ärger über die Mehrleistung und auch die angekündigte Aufforderung zur verstärkten Bauüberwachung ist ebenfalls nachvollziehbar.

Zukünftig sollten Sie eventuell die von Ihnen verlangten Leistungen genauer unter die Luppe nehmen und stets mit Ihrem Vertragssoll abgleichen. Sollten Sie durch die gewünschten Abstimmungsgespräche mit dem PS Grundleistungen erbringen, die Sie schon vorher erbracht haben, oder Leistungen erbringen, die nicht zu Ihrem Vertragssoll gehören, dann diese natürlich honorartechnisch geltend machen. Das würde Ihnen zumindest den Mehraufwand auch finanziell ausgleichen.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
AntwortZitat
Teilen:

Login

zu Ihrem persönlichen HOAI.de Profil. Hier können Sie sich einloggen, wenn
Sie bereits registrierte(r) Nutzer(in) von HOAI.de sind.

Sind Sie neu hier?