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Planerin erstellt keinerlei Berechnungen nach DIN 276

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(@amazing-antje)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 1
Themenstarter  

Ich habe hier fleißig gelesen, das Forum durchsucht - doch bin ich einfach überfordert.

wir haben folgendes Problem. Mein Vater hat vor 5 Jahren ein denkmalgeschütztes Haus gekauft.- dies wurde von einer Architektin begleitet.
es wurde eine Bestandsaufnahme gemacht - und es wurden umbaukosten in Höhe von etwa 400.000 Euro benannt.

leider gibt es nur eine email, in der die Architektin bestätigt, dass mein Vater nicht mehr als 400.000 Euro ausgeben kann und die Kosten auf jeden Fall im Rahmen liegen.

Aber dies ist gar nicht das (aktuelle) Hauptproblem. Der Umbau wurde nun - nach 4 Jahren in einer Ferienwohnung, der Bau sollte zwei Jahre dauern…abgeschlossen.
Die Kosten sind natürlich völlig aus dem Ruder gelaufen - worauf mein Vater die Architektin mehrmals ansprach.
Gegen Ende des Projektes hat er einfach resigniert und die Rechnungen bezahlt - da das Haus einfach fertig werden sollte.

nun haben wir die Architektin gebeten uns doch einmal die Kostenschätzung, Berechnung und Festlegung nach DIN 276 auszuhändigen- damit wir die Kosten und vor allem die Überschreitung nachvollziehen können.
Dies wird einfach ignoriert- es wurden bis heute nicht eine Schätzung, Berechnung oder Ähnliches nach der DIN angestellt.
Sie meinte sogar diese Norm sei ihr nicht bekannt.

sie stellt nun ihre Schlussrechnung und meint sie hat alle Pflichten erfüllt.

Was mich einfach nur sprachlos macht. Wir wurden auch über keinerlei Gewährleistungsfristen aufgeklärt obwohl sich bereits jetzt Mängel zeigen und danach gefragt haben.

Darüberhinaus gibt es noch eine ungeklärte Rechnung mit einem Dachdecker, da dieser wochenlang ein Gerüst hier aufgestellt hatte, welches nicht genutzt wurde. (Was ich allerdings auch nicht für den Fehler meines Vaters halte)

müssen wir das alles bezahlen und haben wirklich kein Anrecht auf eine Berechnung bzw Feststellung der Kosten- so dass wir diese nachvollziehen können. Und muss wirklich mein Vater die 10.000 Euro für das Gerüst bezahlen- die Planerin ist doch eigentlich für die ablaufplanung verantwortlich- dafür hatten wir sie doch?!

ich wäre wirklich dankbar für Hilfe - nach dem ganzen Ärger und der Bauzeit sind wir langsam am Ende - und das Verhalten der Architektin kann doch nicht rechtens sein. Darf sie wirklich die Schlussrechnung stellen ohne dass wir Anspruch auf die og Leistungen haben?
Es handelt sich um einen ganz normalen Architekten- Vertrag nach hoai- sie war mit den lph 1-9 betraut


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 294
 

Ich fürchte, da muss man viele Nachfragen stellen zum genauen Ablauf, Schriftverkehr hin und her usw. Erfahrungsgemäss müssen Sie das mit einem Honorarsachverständigen erstmal technisch aufklären und dann mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht durchsetzen.

Erstere finden Sie unter www.svv.ihk.de, suchen nach Honorare für solche Leistungen, sortieren z.B. nach PLZ,  anrufen und fragen wer Zeit hat.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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