HOAI-Forum
Stundensatz bei Projektunterbrechnung, verursacht durch Bauherr
Hallo, ich habe für den Ausbau einer Ortsstraße einen Ingenieurvertrag aus dem Jahr 2014 für die Leistungsphasen 2 bis 8 + Örtl. BÜ.
Das Projekt vom AG jedoch in Lph 1 (nicht in meinem Auftrag) gestoppt und erst 2022 wieder aufgenommen. In 2022 wurde formlos die Abrechnung nach HOAI 2021 vereinbart. Leider hat man in 2022 nichts zum Stundensatz festgehalten. Nun sind bei der Bauausführung 2023/2024 Besondere Leistungen angefallen. Ich habe diese zum aktuellen HIV-KOM-Satz für Mitarbeiter (Ing.) von netto 86,00 EUR in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber (Landkreis) hat die Rechnung auf den in 2014 im Ing.-Vertrag enthaltenen Stundensatz von 60,00 EUR korrigiert. Ich bin damit nicht einverstanden und möchte wissen ob die Korrektur gerechtfertigt ist ? - Immerhin hat der Auftraggeber den jahrelangen Stop zu vertreten.
Grüße Walter
Das kommt wohl ganz auf die vertraglichen Formulierungen im Einzelnen an. Wenn der Vertrag in seiner ursprünglichen Form immer noch Grundlage der Planungstätigkeit ist*, kann es durchaus sein, dass der Stundensatz weiterhin gilt.
Ferner ist zu prüfen, für welche Leistungen alles der Stundensatz gilt*. Kalte / Wiesner vertreten die Auffassung, dass für zusätzlich angeordnete Besondere Leistungen die tatsächlich erforderlichen Kosten maßgeblich sind, nicht die vereinbarten Stundensätze. https://www.ghv-guetestelle.de/media/dib_09_2023_tatsaechliche_kosten.pdf
*Was genau gilt, muss im Einzelfall juristisch anhand der Vereinbarungen geprüft werden.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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