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Besondere Leistungen Gebäudeplanung

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(@acspandau)
New Member
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Tag, ich habe folgende Frage: 

Handelt es sich bei den folgenden Leistungen "Erstellung Konzept Barrierefrei" und "spezielle Amok-Kennzeichnung für Polizei und Beschilderungskonzept" um Besondere Leistungen?

Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Zeit und freue mich auf Ihre Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin.


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 281
 

Die barrierefreie Errichtung eines Gebäudes kann bzgl. der baulichen und technischen Einrichtungen eine vereinbarte Beschaffenheit sein (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2021 - 21 U 54/19, IBRRS 2001, 0651). In diesem Fall gehört die Beachtung der dazugehörigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zu den Grundleistungen der Planung. Soll die Barrierefreiheit sich auch auf Aspekte beziehen, die nicht Gegenstand der Bauplanung sind, kann der darüber hinaus gehende Teil auch eine Besondere Leistung sein.

Die Entwicklung eines Beschilderungskonzept, ob mit oder ohne spezielle Kennzeichnungen bestimmter Einzelaspekte, durch Vorgabe von technischen Einrichtungen aus Katalogen zur Angabe von raum- oder richtungsbezogenen Texten dürfte bei Gebäuden noch zur Ausstattungsplanung (Grundleistungen) gehören. Die grafische, gestalterische und materualbezogene Definition einer objektbezogenen Konzeption und die datentechnische Aufbereitung aller Beschilderungen, ggf. auch unter Berücksichtigung eines Corporate Design Konzepts, gehören m.E. nicht mehr zu den "im Allgemeinen erforderlichen" Grundleistungen der Objektplanung, sie sind danach also als Besondere Leistungen anzusehen..

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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