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Einschätzung: Ist das eine Kostenberechnung gemäß DIN 276?

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(@domderon)
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Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Tag,

ich bin Erstbauherr und plane den Umbau und die energetische Sanierung (KfW 40) eines Einfamilienhauses (Bj 1975). Nach einer kostenlosen Grundlagenermittlung und Vorplanung habe ich einen Vertrag über die Lph. 3, sowie 5-8 geschlossen.

Der Vertrag ist "auf Grundlage der ... [HOAI] Fassung von 2021" abgeschlossen. "Die Kostenschätzung ... [i.H.v. 426.000 €] "bildet den Kostenrahmen des Bauvorhabens ab." "Der Auftragnehmer erbringt die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Planungs- und Objektüberwachungsaufgaben unabhängig von deren honorarrechtlichen Einordnung und Beschreibung in der HOAI."

Zum konkreten Leistungsbild heißt es im Vertrag z.B. zur Entwurfsplanung: "Soweit erforderlich, das Erarbeiten und Zusammenstellen der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe im Maßstab 1:100 und das Erstellen einer Kostenberechnung gemäß DIN 276."

Seit Vertragsabschluß ist nun ein gutes halbes Jahr verstrichen und abgerechnet und bezahlt wurden 100% von Lph. 3, 80% von Lph. 5 sowie 30% von Lph. 6. Als ich die letzte Rechnung erhielt, mit der Lph. 3 voll vergütet werden sollte wurde ich stutzig, da es keine Kostenberechnung gab. Stetiges Nachfragen hat einen Monat später dazu geführt, dass mir ein 3-seitige Tablle mit der Überschrift "Kostenberechnung" präsentiert wurde, mit deutlich erhöhten Kosten von 544.300 € und das obwohl die in der Kostenschätzung veranschlagten 26.000 € für geothermische Bohrungen aufgrund von Planungsänderungen nun entfallen. 

Verwundert bin ich nicht nur über die Kostensteigerung, sondern auch über den Aufbau der Kostenberechnung. Es handelt sich dabei lediglich um eine Tabelle mit Spalte "Maßnahme" und "Kosten", also z.B. "Estrich: 9.000,00 €, Innenputz und Beiputzarbeiten: 8.000,00 €". Keine Spur von Menge- oder Massenangaben. Natürlich wird nicht ersichtlich, warum manche Posten in den letzten 6 Monaten doppelt so teuer wurden (Z.B. Estrich von 4.000 € auf 9.000 €).

Gilt eine solche Kostenberechnung formal als korrekt nach DIN 276?

Zunächst mal habe ich dem Architekten gebeten, mir alle relevanten Dokumente und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, danach würde ich ggf. Nachbesserung bei der Kostenberechnung anmahnen. Ist dies sinnvoll und welche weiteren Handlungsempfehlungen hätten sie?

 


   
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Schlagwörter für Thema
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 259
 

Aus der DIN 276:2018, Kap. 4.3.4 Kostenberechnung:

Die Kostenberechnung dient der Entscheidung über die Entwurfsplanung.

In der Kostenberechnung werden insbesondere folgende Informationen zugrunde gelegt:

Planungsunterlagen,  z. B. durchgearbeitete Entwurfszeichnungen  (Maßstab  nach Art und Größe des Bauvorhabens), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;
 
Berechnungen der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach dieser Norm und nach der Normenreihe DIN 277;

 Erläuterungen, z. B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen, aber für die Berechnung und die Beurteilung der Kosten von Bedeutung sind;

Erläuterungen zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts;
 
Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der Kostenberechnung bereits entstandenen Kosten (z. B. für das Grundstück, Erschließung, Baunebenkosten usw.).

In der Kostenberechnung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen in der dritten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.

Daraus wird ersichtlich, dass die Ihnen vorliegende Kostenzusammenstellung KEINE Kostenberechnung nach DIN 276 ist.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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