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Fassadenanstriche

3 Beiträge
2 Benutzer
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105 Ansichten
 joe
(@joe-2)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Hallo,

Sind "Fassadenanstriche" Bestandteil der HOAI-Leistungsbilder bzw. müssen/können nach der HOAI ermittelt werden .. ?

Vielen Dank.


   
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Schlagwörter für Thema
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 305
 

Fassadenanstriche gehören bei Neu- oder Umbauten zum Objekt der Planung; allerdings muss seit der HOAI 2021 kein Honorar mehr nach HOAI-Tabellen vereinbart werden. Die HOAI ist nur noch eine Auffangregelung, wenn die Parteien zwar eine Leistungs-, aber keine Vergütungsvereinbarung für HOAI-Grundleistungen getroffen haben. In einem solchen Fall müsste ein Honorar noch der HOAI bezahlt werden.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
 joe
(@joe-2)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Vielen herzlichen Dank Herr Doell für die hilfreiche Information.


   
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