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Genehmigungsplanung, Kostengruppe 440/ 450

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(@fritoma)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 8
Themenstarter  

Guten Tag,

 

wir haben immer mal wieder Diskussionen über die Honorierung der Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung im Bereich der Elektrotechnik.

 

Konkret zum Fall heißt das das wir keine LPH4 beauftragt haben, beauftragt wurden die LPH 1-3 sowie 5-9. Es wurden nun jedoch Anlagen der Sicherheitsbeleuchtung und auch Brandmeldeanlage in einer Maßnahme geplant und auch mit dem Brandschützer abgestimmt und zugearbeitet so dass diese im Brandschutzkonzept Berücksichtigung finden. Weiter diese Anlagen auch mit dem Amt für Arbeitsschutz und der Feuerwehr abgestimmt.

 

Kann ich auf Grund dieser Arbeiten nun die Leistungsphase 4 abrechnen?

 

Schon einmal vielen Dank an dieser Stelle!


   
Zitat
Schlagwörter für Thema
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 259
 

Zu Lph. 3 gehört in Grundleistung 3a) die Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und die Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen. Wenn Sie zustimmen, dass Maßnahmen des Brandschutzes und Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Feuerwehr zu den Fachplanungen gehören, die von der Objektplanung zu integrieren sind, gehört die Berücksichtigung und Beachtung dieser Anforderungen zu den Grundleistungen der Lph. 3. 

Generell gilt die Erfordernis einer Genehmigungsplanung für technische Anlagen dann als gegeben, wenn diese technischen Anlagen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen, also wenn z.B. besondere Fachleute die Planung prüfen, hierfür ein eigener oder in die Baugenehmigung integrierter Genehmigungsbescheid erstellt wird und dazu Vorlagen und Nachweise einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen erarbeitet und zusammengestellt werden müssen.

Das Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden gehört dabei nur dann zur Lph. 4, wenn solche Genehmigungen überhaupt erteilt werden müssen. Wenn es "nur" um die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbauwerks geht, ist das lediglich Grundleistung 3e).

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@fritoma)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 8
Themenstarter  

Nun gut, das ist zwar nicht die Antwort die mir wirklich gefällt aber ich kann das in gewisser Weise schon nachvollziehen.

 

Vielen Dank!


   
AntwortZitat
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