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Kostenberechnung mit Kostengruppen, Was Wozu?

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(@pille-2)
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Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo alle zusammen,

ich bin schon länge mit meinem Kollegen am diskutieren; wie bzw. wo können wir folgende Kostengruppen ansetzten.

 

KG 212 Öffentliche Erschließung - Abwasserentsorgung

KG 231 Nicht öffentliche Erschließung - Abwasserentsorgung

KG 541 - Technische Anlagen in Außenanlagen - Abwasseranlagen

KG 411 -  Abwasser- Wasser- Gasanlagen; Abwassernalagen

 

Am Beispiel Grundleitung;

Aktuell plane ich einen Neubau einer Schule. Wir entwässern  im Gebäude im Freispiegelgeälle in die Grundleitung, welche unter der Sohle in den Außenbereich führt, dort wird eine Fettabscheider angeschlossen. Von dem Fettabscheider führt die Leitung zu einem Übergabeschacht auf dem Grundstück, vom Übergabeschacht wird dann an die in der Straße liegende Sielleitung angeschlossen.

Wo ordne ich was zu?

Abwasserleitung im Gebäude - KG 411

Grundleitung unter der Sohle - KG 411 oder 541 ?

Fettabscheider - KG 541?

Leitung vom Fettabscheider zum Schacht - KG 541 ?

Leitung vom Schacht zum Siel - KG 212 ?

 

Sorry habe da echt Probleme die Kosten in meiner Kostenberechnung korrekt zu zuordnen...

Über jede Hilfe würde ich mich freuen.

LG Pille


   
Zitat
Schlagwörter für Thema
(@pille-2)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  
Veröffentlicht von: @pille-2

Hallo alle zusammen,

ich bin schon länge mit meinem Kollegen am diskutieren; wie bzw. wo können wir folgende Kostengruppen ansetzten.

 

KG 212 Öffentliche Erschließung - Abwasserentsorgung

KG 231 Nicht öffentliche Erschließung - Abwasserentsorgung

KG 541 - Technische Anlagen in Außenanlagen - Abwasseranlagen

KG 411 -  Abwasser- Wasser- Gasanlagen; Abwassernalagen

 

Am Beispiel Grundleitung;

Aktuell plane ich einen Neubau einer Schule. Wir entwässern  im Gebäude im Freispiegelgeälle in die Grundleitung, welche unter der Sohle in den Außenbereich führt, dort wird eine Fettabscheider angeschlossen. Von dem Fettabscheider führt die Leitung zu einem Übergabeschacht auf dem Grundstück, vom Übergabeschacht wird dann an die in der Straße liegende Sielleitung angeschlossen.

Wo ordne ich was zu?

Abwasserleitung im Gebäude - KG 411

Grundleitung unter der Sohle - KG 411 oder 541 ?

Fettabscheider - KG 541?

Leitung vom Fettabscheider zum Schacht - KG 541 ?

Leitung vom Schacht zum Siel - KG 212 ?

 

Sorry habe da echt Probleme die Kosten in meiner Kostenberechnung korrekt zu zuordnen...

Über jede Hilfe würde ich mich freuen.

LG Pille

Ich meine natürlich KG 551...

 


   
AntwortZitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 272
 

Guten Tag,

haben Sie denn die DIN 276-1:2008 oder die DIN 276:2018? Da steht das alles drin. Hier in Kürze:

Öffentliche Erschließung heißt, dass ein Erschließungsträger Anlagen selbst plant, baut und unterhält und dem Bauherren dafür (i.d.R. nach einer Gebührensatzung) ggf. Baukostenanteile in Rechnung stellt und die weiteren Kosten über lfd. Gebühren erhebt. Diese Herstellkosten sind beim Planer nicht anrechenbar, eine Koordinationsleistung (Antragsstellung, Terminabsprachen usw.) kann als Besondere Leistung angesehen werden.

Nicht öffentliche Erschließung wird vom Bauherren geplant und gebaut und dann dem Erschließungsträger zum Betrieb übergeben. Dies kommt z.B. zum Tragen, wenn der Erschließungsträger keine Kapazitäten hat oder es praktischer ist, wenn ein Bauherr die Koordination mit den übrigen Gewerken selbst vornimmt. Die Kosten sind beim Planer anrechenbar, wenn er die Planung oder Objektüberwachung übernimmt.

Die weiteren Kosten fallen an für Maßnahmen, die der Bauherr selbst plant (bzw. planen lässt), baut und in den eigenen Betrieb übernimmt. Die Sichtweise nach technischen Anlagen im Gebäude bzw. in den Außenanlagen ist der DIN 276 geschuldet, die das Bauwerk kennt und das Drumherum als Außenanlagen.

Die Kosten der Leitungen und Anlagen im Gebäude bzw. innerhalb des Gebäudeumgriffs werden dabei in KG 400 verortet und die Kosten der Leitungen außerhalb des Bauwerks (übliche Grenze: außerhalb der Gebäudehülle, so dass die Sierchdringung der Wände vom Objektplaner noch zu integrieren ist) in KG 500 (die genauen Kostengruppen ergeben sich aus der DIN). Sofern je nach Satzung ein Teil der Leitung (z.B. ab Kontrollschacht oder ab Grundstücksgrenze) später in den Unterhalt des Entsorgungsunternehmen übergeht, ist dieses Leitungsstück als nichtöffentliche Erschließung anzusehen.

Für den Planer der technischen Ausrüstung werden die Kosten der Abwasseranlage für technische Ausrüstung, für technische Anlagen in Außenanlagen und für die nichtöffentliche Erschließung zu einer Summe anrechenbarer Kosten zusammengefasst, sofern er diese Maßnahmen in einem Auftrag bearbeitet. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@pille-2)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

@fdoell

 

Hallo Herr Doel,

vielen Dank für die detailierte Antwort.

Ja beide DIN (Die 2008, sowie die 2018) liegen mir vor. Ich konnte es nur nicht genau unterscheiden.

Dank Ihrer Antwort hat sich das jetzt aber erledingt. Sie haben quasi Licht ins Sienkle gebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Pille


   
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