HOAI-Forum
Natursteinfassade, anrechenbare Kosten bei Sonderfachplaner
Guten Tag,
wir sind mit den LP1-8 einer Sanierungsmaßnahme beauftragt. Für die Sanierung der aufwändigen Natursteinfassade haben wir nicht die fachliche Kompetenz und dem Bauherren empfohlen einen Sonderfachplaner mit den LP1-8 für die Fassaden zu beauftragen. Wie sind die anrechenbaren Kosten für die Natursteinfassade in unserem Honorar zu berücksichtigen?
Das kommt darauf an,
– ob der "Sonderfachplaner" nur Leistungen der Objektplanung übernimmt (dann sollte er vom Objektplaner als Subunternehmer eingebunden und von diesem vergütet werden, während die Fassadenkosten beim Objektplaner anrechenbar sind
– ob der "Sonderfachplaner" eine eigenständige Objektplanung vornimmt, dann sind die Fassadenkosten bei dem anrechenbar und beim Objektplaner nicht mehr
– oder ob der "Sonderfachplaner" nur eine Beratungsfunktion hat (wie ein Bauphysiker o.ä.), dann sind die Kosten weiterhin voll beim Objektplaner anrechenbar.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
in diesem Fall, wenn der Sonderfachplaner für die Fassade die Leistungsphasen 1-9 selbstständig mit separatem Auftrag erbringt.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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