HOAI-Forum
Risikobewertung
Werte Forumsmitglieder,
handelt es sich bei der Risikobewertung um eine Besondere Leistung?
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Forumsmitglied
Jeder Planung wohnen Risikobewertungen inne, aber die sind meist von so untergeordneter Natur, dass man die Planung nicht explizit danach benennt.
Also: um welche Risikobewertungen geht es denn genau - Welches Leistungsbild, welche Leistungsphase, welche Art Bedrohung oder möglicher Schäden, was ist das Ergebnis der Bewertung?
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Sehr geehrter @szkola,
meinen Sie vielleicht die Risikoanalyse? Diese gibt es z. B. für Blitzschutzanlagen.
Wenn eine solche Leistung nicht in der linken Spalte des Leistungskatalogs aufzufinden ist und auch nicht vertraglich vereinbart, dann kann es sich hierbei nicht um eine Grundleistung handeln.
Sonst müssten Sie tatsächlich näher erläutern, was Sie mit der Risikobewertung genau meinen, damit wir Ihnen helfen können.
FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de
Werte Forumsmitglieder,
gern erläutere ich näher, was ich mit der Risikobewertung meine. Um zusätzliche Mittel für eine Baumaßnahme bewilligt zu bekommen, soll die vom Gebäudeplaner einzureichende Bauunterlage Aussagen zum Risikomanagement enthalten. Die zu ermittelnden Risikokosten sollen nach nicht-projektspezifischen Risiken (Indexsteigerungen, Terminverschiebungen, Insolvenzen etc.) und projektspezifischen Risiken (Bausubstanzrisiken, Schadstoffe, etc.) einzeln aufgelistet, deren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und kostenmäßig hinterlegt werden. Ziel der Risikobewertung ist eine Liste/ Tabelle, die folgende Informationen enthält: Risikoart, Risiko, KGR, Auswirkung, Maßnahmen zur Begrenzung, Schadenshöhe, Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikokosten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Forumsmitglied
Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Besondere Leistung.
Sollten Sie Hilfe bei der Risikobewertung zu Gebäude- und Innenraumschadstoffen haben, können wir uns gerne austauschen.
FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de
Aah, es geht also um die Bewertung von Kostenrisiken!
In dem Masse, wie Sie das beschreiben, ist das eine Besondere Leistung, da es um das Ermitteln und Bewerten von Risikoeintrittswahrscheinlichkeiten zur Definition einer maximalen Finanzierungssumme trotz vollständiger Planung geht.
Davon zu unterscheiden wäre die Darstellung von Kostenrisiken aufgrund unbekannter Planungsrandbedingungen (z.B. Massen im Erdbau oder bei Schadstoffen, noch nicht definierte Forderungen von Fachbehörden oder Aufwendungen aufgrund zeitlich noch offener Abstimmungen mit Dritten usw.), die nach der DIN 276 in einen Kostenbericht z.B. zur Kostenberechnung und damit zu den Grundleistungen nach der HOAI gehören.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Vielen Dank für die Antworten.
Veröffentlicht von: @szkolaVielen Dank für die Antworten.
Gerne!
FLEMING.CONSULTING.
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Büro: 0212-23282378
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