HOAI-Forum
Trfagwerksplanung - Stücklisten
Hallo zusammen,
eine Frage zu LPH 5, Punkt d, Grundleistungen Leistungsbild Tragwerksplanung:
d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung
Es geht um die Frage, welche (Grund-) Leistungen dem Begriff "Stücklisten" zuzuordnen sind. Konkret: Muss der Tragwerksplaner die in der Statik (und in den Positionsplänen dargestellten) Bewehrungselemente wie z. B. Rückbiegeanschlüsse, Sierchstanzbewehrung, Bewehrungs-Schraubanschlüsse, Reduziermuffenstäbe etc. nochmals zusätzlich in Form einer tabelarischen Übersicht "Stückliste" zur Verfügung stellen? Oder bezieht sich Punkt d im Stahlbetonbau lediglich auf Stücklisten für die Betonstahlmengen?
Danke vorab für konstruktive Hinweise.
Anhand der Stahl- und Stücklisten muss man als Unternehmer bestellen können; vorab dienen sie dem Ausschreibenden in Lph.6 zur ausführungsorientierten Mengenermittlung.
Man muss also anhand der Stahl- und Stücklisten alle in der Ausführung voneinander zu unterscheidenden Einzelheiten und deren Mengen (Anzahl bzw. Gewichte) erkennen können.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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