HOAI-Forum
[Gelöst] Anpassung Infrastruktur für E-Mobilität
Hallo zusammen,
folgende Frage:
Im Endausbau der schrittweisen Maßnahme werden sowohl die Stellplätze der Entsorgungsfahrzeuge und Rad-lader als auch das geplante Parkdeck mit Ladesäulen ausgestattet. Die hierfür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen umfassen die Errichtung einer neuen Energiezentrale mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz sowie den Bau der erforderlichen Kabel- und Leitungstrassen unter-schiedlicher Spannungsebenen und Kommunikationssysteme
Kann das getrennt abgerechnet werden und warum?
Vorab vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Was wollen Sie getrennt wovon abrechnen? Soweit ich das lese, handelt es sich komplett um Starkstromanlagen, also technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 nach § 53 Abs. 2 HOAI.
Oder sollen Sie auch das Gebäude der Energiezentrale planen? Das wäre dann – je nach Ausformung – die Planung eines Gebäudes oder Ingenieurbauwerks, ggf. mit weiteren technischen Ausrüstungen.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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