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Anrechenbare Kosten HOAI

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(@hugo1)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

Guten Tag, 

wir möchten für unseren Hausbau einen Architekten beauftragen und haben eine Frage zu den anrechenbaren Kosten: Gibt es eine klare Definition in der HOAI, auf welchen Kostengruppen der DIN 276-2008 (z.B. 300 und 400) das Honorar basiert? 

Ich frage deshalb, weil uns einer der Architekten von „gewissen Abzügen“ erzählt hat, bspw. würde die Heizungsanlage nicht mitberechnet. Er schätzt daher nur 80% der Nettobausumme und ist dementsprechend günstiger als andere Architekten. 

Ein anderer Architekt wiederum sagte dazu „Das ist Bull...“ und meinte, der günstige Kollege würde uns dann wohl hinterher mit einer saftigen Nachforderung überraschen. 

Was stimmt denn nun? 


   
Zitat
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 

Guten Abend hugo1,

im § 33 HOAI 2021 wird dargestellt, welche Kosten für das Architektenhonorar anrechenbar sind. Auf diese Weise werden die sogenannten "anrechenbaren Kosten" bestimmt. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung/Interpolation des Honorars für die Grundleistungen aus der Tabelle des § 35 HOAI 2021.

Kurz zusammengefasst:

§ 33 Abs. 1 HOAI 2021 = stets anrechenbare Kosten = Kosten der Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) = diese Kosten somit in voller Höhe

§ 33 Abs. 2 HOAI 2021 = beschränkt anrechenbare Kosten = Kosten der Kostengruppe 400 (technische Ausrüstung) = diese Kosten werden den aK ebenfalls, jedoch (nicht immer) in voller Höhe zugerechnet (obwohl/ganz gleich, ob der Architekt diesen Bereich "nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht"). Die eventuelle "Minderungshöhe" ist hier von den sonstigen aK abhängig. D. h. man müsste die genauen Kosten der KGR 300 und KGR 400 wissen, um zu sehen/zu prüfen, ob die Kosten der KGR 400 überhaupt nur zu einem Teil mit angerechnet werden. Diese Minderung ist sicherlich als die vom Architekten Nr. 1 bezeichnete "gewisse Abzüge" gemeint. 

Der warnende Hinweis des anderen Architekten sollte ernst genommen werden.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
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(@hugo1)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

Sehr geehrter Herr Fleming, 

vielen Dank für die ausführliche Antwort und den Hinweis auf §33 HOAI. Das macht die Aussage für mich inhaltlich nachvollziehbar. 

Demnach dürfte die Kostengruppe 300 - ganz grob überschlagen - bei einem Bauvorhaben von 1 Million Euro (netto) nur ca. 500.000 Euro umfassen. Von den verbleibenden 500.000 Euro in Kostengruppe 400 wären 125.000 Euro direkt anrechenbar; die übrigen 375.000 Euro gingen dann hälftig in den Ansatz ein. Demnach 500+125+187,5 = 812.500 Euro anrechenbare Kosten... korrekt? 

Um in diese Proportionen zu gelangen, müssen wir dann schon verflixt viel Technik verbauen... 

Freundliche Grüße! 


   
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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 44
 

Sehr geehrter Herr Hugo 1,

ich hänge mal eine unverbindliche Datei zur Berechnung der anrechenbaren Kosten eines Gebäudeplaners an (s. Anlage). Ich gehe dabei davon aus, dass der Architekt nicht die Ausstattung, also z.B. lose Möbel (KGR 610) oder Kunstwerke (KGR 620) plant, die dann auch anrechenbar wären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mitglied 

 


   
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FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 

Guten Abend hugo1,

sehr gerne!

Ich bezweifle zwar auch, dass bei einem "normalen Bauvorhaben" die Kostenverteilung der 300-er und 400-er Kostengruppe bei 50/50 liegt würden (also sehr hoher Technikanteil), aber die von Dir vorgenommene Berechnung ist nach meiner überschlägigen Kopfrechnung korrekt.

Der Knackpunkt hier ist tatsächlich, dass bei Ihrem Bauvorhaben der Anteil der KGR 400 geringer als 50 % der Gesamtbaukosten sein könnte. Je nach der Höhe und der Verteilung der Kosten untereinander, kann es dazu führen, dass die Berechnung anders ausfällt und die KGR 400 komplett zu den anrechenbaren Kosten hinzukommt. Grob überschlagen würde es bei etwa 850.000 Euro (KGR 300) zu 150.000 Euro (KGR 400) der Fall sein.

An der Stelle noch ein Hinweis: falls Sie auch noch einen Fachingenieur für die Technische Gebäudeausrüstung beauftragen, wären die Kosten der Kostengruppe 400 bei seinem Honorar nochmals voll anrechenbar.

FLEMING.CONSULTING.
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(@hugo1)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

Sehr geehrtes Mitglied, sehr geehrter Herr Fleming, 

das ist extrem hilfreich, besten Dank! 


   
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FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 
Veröffentlicht von: @hugo1

Sehr geehrtes Mitglied, sehr geehrter Herr Fleming, 

das ist extrem hilfreich, besten Dank! 

Habe Ihnen gerne geholfen!

 

FLEMING.CONSULTING.
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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 44
 

Sehr gern. Sehen Sie denn die angehängte Datei in meinem Beitrag. Ich kann sie im Forum nämlich nicht sehen.


   
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FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 
Veröffentlicht von: @mitglied

Sehr gern. Sehen Sie denn die angehängte Datei in meinem Beitrag. Ich kann sie im Forum nämlich nicht sehen.

Guten Abend Mitglied.

Also ich habe die Datei auch schon gesucht, konnte sie aber nicht finden. Vielleicht ist da etwas beim Hochladen schief gelaufen.

 

FLEMING.CONSULTING.
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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 44
 

Ich kann zwar die Datei anhängen, aber nicht hochladen (kein Feld dafür) Wenn ich dann auf "Antwort hinzufügen" klicke, ist die Datei nicht angehängt.

 


   
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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 44
 

Nun hat es funktioniert.


   
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