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Entsorunggskosten im Straßenbau anrechnbar?
Honorarberechnung nach HOAI
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Themenstarter 04/02/2025 5:27 pm
Hallo zusammen, bei der Umsetzung einer Straßensanierung ist teerhaktiger Apshaltaufbruch sowie kontaminierter Kiesunterbau auszubauen, zu untersuchen und zu entsorgen. Die Kosten werden im Zuge der Kostenberechnung auf Grundlage eines Bidengutachtens ermittelt. In der Praxis baut die Strßaenbauforma alles aus, fährt es auf ein Zwischenlager des AG, wo es untersucht und vom AG entsorgt wird. Gehören die ENtsorungskosten für den Teeraufbruch und den kontaminierte Kies/Biden zu den anrechenbaren Kosten. Ich habe leidern nur etwas aus 2008 gefunden, da war die Aussage eine Kanzlei, dass deise Kosten anrechenbar seien.
Vielen Dank.
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