HOAI-Forum
Honorabrechnung Leistungsphase 1-4
Unser Architekt ist mit 63 Jahren an einem Herzinfarkt gestorben und jetzt hat eine freie Mitarbeiterin das Büro übernommen. Zunächst wurde der vereinbarte Std. Satz des Vorgängers bestätigt.
Wir haben:
- Einen genehmigten Bauvorbescheid, Baubeschreibung, Lageplan, Berechnungen der bebauten Fläche, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Höhenentwicklung sowie Abstandflächen und Parkplätzen (wurde bereits im Vorwege von einem anderen Architekturbüro erstellt)
- Mit dem verstorbenen Architekten haben dann in vielen Gesprächen zusammen die einzelnen Etagen., TG usw. geplant.
- Pläne lagen vor.
Die neue Inhaberin des Büros hat dann alles wieder „neu“ gezeichnet und auch eine genaue Berechnung der netto WF gemacht. Dazu kamen noch Außen Ansichten in alle 4 Himmelsrichtungen und eine Planung der Grünflächen. Dies wurde zum vereinbarten Std. Satz abgerechnet und bezahlt. Diese wurden dann beim Landratsamt und der Gemeinde vorgelegt und es wurde aufgrund einer zusätzlich geplanten Fläche im DG abgelehnt.
OK, hier wir gehen wieder zurück zur genehmigten Kubatur.
Auf dieser Basis wollen wir nun zeitnah einen genehmigungsfähigen Plan erstellt haben, um es als Bauantrag der Gemeinde und dem Landratsamt vorlegen zu können.
Jetzt wurde uns per E- Mail ein Angebot für die Leistungsphasen 1-4 nach HOAI §35 Zone III in vollem Umfang gesendet.
Aus unserer Sicht sind aber weitestgehend die Phasen 1 bis 3 schon abgearbeitet und abgerechnet.
In wie weit sind solche Forderungen berechtigt, denn wir stehen kurz vor der Einreichung zur Baugenehmigung und jetzt soll, ohne jegliches Gespräch, das gesamte Kostenpaket auf eine komplett andere Basis gezogen werden und die bereits gezahlten Entwurfskosten sollen gutgeschrieben werden.
Im Voraus Danke für Ihr Feedback
Guten Tag,
es gilt immer der Grundsatz: erst sprechen wir über Leistung, dann über Honorar. Bitten Sie um Erläuterung wieso alle Grundleistungen der Lph. 1-3 notwendig scheinen und wieso nicht die bestehenden Planungen zu wesentlichen Reduzierungen des noch benötigten Leistungsumfangs führen.
Auch wäre zu klären, warum die Planung nicht weiter auf Stundenbasis abgerechnet werden soll / kann.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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