HOAI-Forum
Honorarberechnung bei Verträgen über verschiedene Leistungsphasen
Hallo,
erstmal möchte ich nach der Registrierung Danke sagen für dieses Forum, da ich vorher auch als Nur-Leser viele Sachen mitnehmen konnte.
Zu meiner Frage: In meiner Konstellation wurde die Planung eines Vorhabens (HOAI) nach Wettbewerb vergeben. Es wurden die Lph 1-2 sowie optional eine weitere Beauftragung der Lph 3-8 abgefordert. Die Lph 1-2 wurden beauftragt und vertraglich (Vorlage HVA F-StB) festgehalten. Die Berechnung des Honorars erfolgt auf Grundlage der geschätzten Kosten und, sobald vorliegend, nach Kostenschätzung. Die Vertragsleistungen wurden erfüllt und bezahlt.
Im folgenden wurde über einen Nachtragsvertrag die Lph 3-4 beauftragt und das Honorar entsprechend der Kostenschätzung und, sobald vorliegend, nach Kostenberechnung abgerechnet. Hat der Auftragnehmer in diesem Fall einen Anspruch auf die Berücksichtigung der Kostenberechnung beim Honorar der Lph 1-2 des bereits abgeschlossenen und bezahlten Vertrages?
Ich konnte dieses Thema bereits auf anderem Wege lösen, möchte aber verhindern, dass es bei der zukünftigen Vertragsgestaltung zu ähnlichen Differenzen kommt.
MfG Dominik
Das hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Wie wäre es bei direkt hintereinander liegender Bearbeitung geregelt?
Rechtlich hängt möglicherweise die Frage dahinter, ob es sich um 2 selbständige Verträge handelt (die dann jeder für sich einzeln abzunehmen und schlusszurechnend wären) oder - trotz größerem zeitlichen Abstand - um einen Stufenvertrag, bei dem dann die Honorierung gem. Vertrag anzuwenden ist. Ist es ein Stufenvertrag und nichts weiter dazu im Vertrag geregelt, dürfte die HOAI greifen, die von der Kostenberechnung als Grundlage der Honorierung aller Leistungsphasen ausgeht (zumal wenn die HOAI als solche vereinbart ist einzuhalten).
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Ich bedanke mich für die Rückmeldung.
Angesichts der Hinweise und nach Überprüfung der Unterlagen handelt es sich um einen Stufenvertrag. Da der Nachtragsvertrag ja auf Basis des bisherigen (abgeschlossenen, aber nicht schlussgerechneten) Vertrags geschlossen wird, ist eigentlich auch eine Verbindung gegeben, die für einen Stufenvertrag spricht.
In diesem Sinne ist es recht eindeutig, dass ich hier einen Fehler bei der Abrechnung bzw. der Vertragsgestaltung gemacht habe. Die Vereinbarung der HOAI in Verträgen schreibt die Abrechnung nach Kostenberechnung fest, sobald diese erfolgt ist. Die vertragliche Gestaltung nach HVA F-StB, Honorarermittlung Verkehrsanlagen, wo im ersten Vertrag die Lph 1-2 nach Kostenschätzung und im zweiten Vertrag die Lph 3-4 nach Kostenberechnung würde der HOAI somit widersprechen.
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