HOAI-Forum
Honorierung für fachfremde Planung und nicht beauftragte Leistungsphasen
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und freue mich auf den Austausch mit Ihnen!
Wir wurden nach einem VGV-Verfahren mit der Planung einer Außenanlage beauftragt. Die Gesamtplanung umfasst vier Planer: Hochbau, Verkehrsanlagen, TGA (Entwässerung und Erschließung) und uns für die Freianlagen. Beauftragt sind die Leistungsphasen 3-8 gemäß §39 / §40 HOAI.
Das Projekt wird auf einer „grünen Wiese“ realisiert, also auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche ohne vorhandene Bausubstanz.
Zu Beginn der Planung stellte sich heraus, dass der Hochbau noch nicht vergeben war. Da das Gelände abschüssig ist, war eine detaillierte Höhenplanung bereits in der Entwurfsphase erforderlich. Da wir den größten Flächenanteil planen und maßgebliche Vorgaben für das Flächengefälle liefern müssen, wurde von uns erwartet, die Höhen für die Gebäude und Verkehrsflächen vorzukonzipieren. Zusätzlich mussten wir für die TGA Vorüberlegungen zur Leitungsführung und Höhenlage liefern, wegen diverser Zwangspunkte.
Technisch stellt das für uns kein Problem dar, und wir konnten ein schlüssiges Höhenkonzept erarbeiten, das das Bodenmanagement optimiert. Nun stellt sich uns die Frage, wie eine angemessene Honorierung dieser zusätzlichen Leistungen erfolgen kann.
Könnte dies unter die „mitzuverarbeitende Bausubstanz“ fallen, obwohl es offiziell keine gibt? Falls ja, wie könnte eine entsprechende Honorierung berechnet werden? Oder gibt es andere Möglichkeiten, diese Leistungen angemessen zu berücksichtigen?
Ich bin gespannt auf Ihre Einschätzungen und bedanke mich vorab für die Unterstützung!
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Honorarermittlung nach Kostengruppen
Vor 6 Monaten
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