HOAI-Forum
Lph 3 nach Kostenschätzung oder Berechnung abrechnen?
Hallo zusammen.
Ich frage mich, ob die Lph 3, an deren Ende ja auch eine Kostenberechnung vorhanden ist, nach der Kostenschätzung oder Kostenberechnung abgerechnet werden muss.
Danke für Hinweise.
Lesen Sie mal § 6 Abs. 1 HOAI. Wenn dann noch Fragen sind, stellen Sie die gerne hier.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Die frage habe ich mir auch schon gestellt.
Wie sieht es mit der Abrechnung im Leistungsbild technische Ausrüstung nach §55 mit den Anlagengruppen 4 bis 8 aus?
Da werde ich auch aus dem §6 nicht schlau.
Sehr geehrte Herren @parallelwelt und @info@ib-stieneke-de,
ich versuche mal Licht ins Sienkle zu bringen.
Die Grundlage der Honorarberechnung für die Leistungsbilder der Teile 3 sowie 4, aber auch der Anlage 1 Nummer 1.2, 1.3 & 1.4.5 u.a. die anrechenbare Kosten. Nach § 6 Abs. 1 wird für die Bestimmung der aK die Kostenberechnung zugrunde gelegt (das seit der HOAI 2009).
Wenn zum Zeitpunkt der Berechnung oder der Abrechnung (z. B. Abschlagszahlung nach § 15 HOAI) noch keine Kostenberechnung vorliegt, dann wird die Kostenschätzung genommen. Später jedoch, sobald die Kostenberechnung da ist, wird die Kostenberechnung genommen. Das dann aber auch für alle Leistungsphasen (auch die Leistungsphasen 1-3).
Bei der kumulierten Abrechnung wird das Honorar, das sich dann in der Höhe vielleicht im Vergleich zur Abrechnung nach der Kostenschätzung anders ausfällt, nach unten oder oben verrechnet.
Dieses Vorgehen betrifft sowohl die Honorarberechnung für die Architektenleistungen als auch für das Honorar der TGA (@info@ib-stieneke-de), da (siehe oben) Leistungsbild = Teil 4.
FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
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