HOAI-Forum
Nachtrag zu meiner Frage zur Fassadenrenovierung
hat der Beschluß in der Eigentümerversammlug die Qualität eines Architektenvertrags oder sollte man zusätzlich einen Vertrag zwischen dem Verwalter und Architekt abschließen lassen?
Na, jetzt überlegen Sie selbst am besten mal ganz scharf: wie könnte wohl ein WEG-Beschluss einen Planer (welchen?) zu irgendeiner Leistung verpflichten („zwingen“)?
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
An Ihrer Stelle würde ich mich nicht auf den Inhalt eines WEG Beschlusses verlassen. Zumal: welchen Inhalt genau?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit, aber vor allem zur Sicherheit beider Vertragsparteien sollte ein ordentlicher Vertrag ausgearbeitet und vereinbart werden. Die wichtigsten Kernpunkte eines solchen Architekten- oder Ingenieurvertrages sind:
1. Welche Leistung ist Ihrerseits geschuldet
2. Welche Vergütung steht für die geschuldete Planungsleistung zu.
Ein ordentlicher Vertrag erspart beiden Seiten möglicherweise späteren Ärger.
FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
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