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Objektplanung § 33 Technikanteil

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(@v-samson)
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Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Tag,

in unserer Honorarberechnung sind in den anrechenbaren Kosten anteilig Kosten der KG 200 und KG 600 enthalten. Das ist soweit unstrittig. Bei der Berechnung des Technikanteils werden lt. Bauherr aber nur Kosten der KG 300 berücksichtigt (also 25% von KG 300). In § 33 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 werden aber die "sonstigen anrechenbaren Kosten" genannt, was unserer Meinung nach KG 200 und KG 600 mit einschließen würde. Wie ist hierzu die Expertenmeinung bzw. übliche Praxis? 

Vielen Dank!


   
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