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Summe Leistungsphasen 1 bis 9 bei Vergabe an Generalunternehmer zum Pauschalpreis

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(@arslan)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Im Wingsch-Handbuch „Leistungsbeschreibungen und Leistungsbewertungen zur HOAI“ habe ich gelesen, dass man die LPH01-09 bei einer Vergabe an einen GU zum Pauschalpreis mit 86,10 % statt mit 100% bewertet.

Leider konnte ich nicht erkennen, wie sich die Prozentsätze auf die LPHs 01-09 verteilen.

Zudem stellte sich mir noch die Frage, ab wann man von einer GU-Leistung ausgehen kann, da wir aus der Erfahrung immer mindestens 3 Lose haben werden: Erd- & Rohbauarbeiten, Ausbau KG 300 & Ausbau KG 400.

ich würde mich freuen, wenn ich hierzu einen Hinweis erhalten könnten, wo ich diese Informationen ggf. finden kann.

V. Arslan


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 273
 

Meinen Sie einen Generalunternehmer (GU), der alle Gewerke aus einer Hand ausführt? Oder einen Generalplaner  (GP), der alles aus einer Hand plant? Oder einen  Generalübernehmer (GÜ), der alles aus einer Hand plant und ausführt?

Lph. 1-9, also Planungsleistungen, an einen GU, also einen Ausführenden, zu vergeben, macht so keinen Sinn.

Was im Wingsch steht oder wie das verstehen ist, dazu befragen Sie am besten die aktiven Autoren. Sie können aber auch unabhängig von irgendwelcher Literatur nach der HOAI 2021 die Vergütung für Planungsaufträge so mit Ihren Planern vereinbaren, wie Sie möchten (solange es nicht sittenwidrig ist). Die HOAI beinhaltet ja nur noch Orientierungswerte...

Wenn Sie 3 Unternehmer beschäftigen, ist es kein Generalunternehmer, so einfach ist das.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Monaten von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@arslan)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

@fdoell Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

Es geht um einen Generalunternehmer. Die Ersparnis ergibt sich beim Architekten insbesondere in den Leistungsphasen 6 & 7, da er hier nicht jedes Gewerk einzeln ausschreiben und Vergabegespräche führen muss. Die Frage ist also, mit welchem Prozentsatz kann ich die LPH 06 & 07 ansetzen, wenn ein Generalunternehmer für die Bauausführung beauftragt wurde.


   
AntwortZitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 273
 

Guten Tag,

 

in  Lph. 6 gibt es m.E. kaum eine Ersparnis, da alle gewerbespezifischen Vorbemerkungen für alle ausgeschriebenen Leistungen unverändert zu erstellen sind und ebenso die Leistungspositionen. Das Kopieren der allgemeinen Vorbemerkungen in mehrere Gewerke-LVs ist mit wenigen Mausklicks getan; der Entfall dieser Leistung bringt keinen nennenswerten Minderaufwand, der eine Honorarminderung rechtfertigen würde. Auch der Aufwand für die Verpreisung des LVs und der Vergleich mit der Kostenberechnung bleibt gleich. Lediglich die Aufstellung eines Vergabeterminplans und das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen wird etwas einfacher.

In Lph. 7 gibt es es beim Prüfen der Angebote (also bei der Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmer voraussichtlich personell, gerätetechnisch, von der Fachkunde hier und mit entsprechenden Referenzen in der Lage sein wird, die ausgeschriebenen Leistungen fachgerecht und im vorgegebenen Zeitrahmen zu erfüllen) eine gewisse Ersparnis, wenn alle notwendigen Unterlagen von einer anstelle von mehreren Anbietergruppen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Ähnliches gilt für einen gewissen Minderaufwand, wenn die allgemeinen Teile, die bei Bietergesprächen besprochen werden, nur für eine und nicht für mehrere Bietergruppen durchgeführt werden (während die gewerbespezifischen Fragen dieselben bleiben wie bei gewerkeweiser Ausschreibung). Ähnlich ist es bei AG-seits gewünschten ausführlichen Vergabevermerken nach der VOB (wenn solche erforderlich sind); auch hier kann sich der Schreibaufwand bei weniger Bietern verringern.

Beim Werten der Angebote in Lph. 7, also bei der wirtschaftlichen Analyse der Angebote mehrerer Bieter, ergibt sich mindestens ein gleichgrößer Aufwand wie bei der Einzelgewerkevergabe, da zu der Begründung der jeweils annehmbarsten Angebote auch eine Analyse der Gesamtangebote  und der möglichen Kostenrisiken im Vergleich der Generalunternehmer untereinander kommt, der bei der Einzelgewerkevergabe nicht  anfällt.

Nicht zuletzt ist zu beachten, ob der Generalunternehmer sowohl Gebäudekonstruktion und Ausbau (originärer Planungsinhalt des Gebäudeplaners) als auch alle technischen Gewerke (originärer Planungsinhalt der Planer technischer Ausrüstungen) anbietet. In diesem Fall müssen sich die Leistungserbringer der Lph. 7 untereinander abstimmen, was gegenüber einer Einzelgewerkevergabe eher einen Mehraufwand darstellt.

Alles in allem stellt sich die Lph. 6 und 7 bei GU-Vergabe etwa wie folgt dar (bitte die Grundleistungen in Anlage 10.1 und Anlage 15.1 HOAI vergleichen, Bewertungen in Vomhundertsätzen des Tabellenhonorars nach DOELL in Heinlein/Hilka HOAI-Kommentar 2. Auflage):

In Lph. 6 Gebäudeplanung

– 6a Vergabeterminplan 0,2–0,4, mögliche Ersparnis (mE) 0,1–0,2
– 6b Leistungsbeschreibungen und Mengen 6,1–8,3, keine Änderung
– 6c Schnittstellenkoordination 0,1–0,5, keine Änderung
– 6d Kostenvoranschlag 1,0–2,0, keine Änderung
– 6e Kostenkontrolle 0,2–0,6, keine Änderung
– 6f Zusammenstellen Unterlagen 0,2–0,4, mE 0,1–0,2

Mögliche Gesamtersparnis ca. 0,2–0,4 v.H. von 10 v.H.

dto. bei der Technischen Ausrüstung

– 6a bis 6e unverändert
– 6f Zusammenstellen Unterlagen 0,2–0,4, mE 0,1-0,2

Gesamtersparnis 0,1–0,2 v.H. von 7.0 v.H.

In Lph. 7 Gebäudeplanung

– 7a Koordinieren Fachplanervergaben 0,1–0,3, mE 0,1
– 7b Angebotseinholung 0,1–0,3, mE 0,1
– 7c Prüfen und Werten einschl. Preisspiegel 1,5–2,0, mE 0,1–0,4
– 7d Bietergespräche 0,3–0,7, mE 0,1–0,2
– 7e Vergabevorschläge und Dokumentation 0,1–0,4, mE 0,1–0,2
– 7g Vergleich mit bepreisten LVs oder KB 0,3–0,7, keine Ersparnis
– 7h Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,2–0,4, mE 0,1–0,2

Mögliche Ersparnis ca. 0,6–1,2 v.H. von 4 v.H., Mehraufwand für Gesamtvergabevorschlag  einschl. technische Ausrüstung ca. 0,1–0,2

dto. bei der technischen Ausrüstung

– 7a Angebotseinholung 0,1–0,3, mE 0,1
– 7b Prüfen und Werten incl. Preisspiegel 2,5–4,0, mE 0,2–0,8
– 7c Bietergespräche 0,3–0,7, mE 0,1–0,2
– 7d Vergleich mit bepreisten LVs oder KB 0,3–0,7, keine Ersparnis
– 7e Vergabevorschläge und Dokumentation 0,1–0,4, mE 0,1–0,2
– 7f Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,2–0,4, mE 0,1–0,2

Mögliche Ersparnis ca. 0,7–1,5 v.H. von 5 v.H., Mehraufwand für Gesamtvergabevorschlag  einschl. Gebäude ca. 0,1–0,2

Gesamtbetrachtung: in Lph. 6+7 kann der Minderaufwand bei GU-Vergabe beim Gebäude 0,8–1,6 v.H. von 14 v.H. ausmachen, bei der technischen Ausrüstung 0,8–1,7 v.H. von 12 v.H.; der Mehraufwand für eine gemeinsame Stellungnahme zum Vergabevorschlag in beiden Bereichen kann  jeweils 0,1–0,2 v.H. davon wieder "auffressen".

Das bedeutet unter dem Strich im Mittel bei Gebäuden ca. 0,95 v.H. Minderaufwand (07,–1,4)  und ebenfalls als Mittelwert 1,1 v.H. bei der technischen Ausrüstung (0,7–1,5). 

Das sind natürlich nur "mittlere" Annahmen, die im Einzelfall auch deutlich geringer ausfallen können, je nach Projektbedingungen. Ein "richtig" oder "falsch" gibt es da nicht, aber vielleicht eine Diskussionsgrundlage mit dem Planer. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Monaten von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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