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Verkehrsanlagen - Entwässerung/Versickerung/Wassertechnische Untersuchungen

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(@whissic)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Tag in die Runde,

wir sind ein Planungsbüro für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und haben immer wieder Projekte bei denen der Aufwand hinsichtlich Entwässerung / Versickerung / Wassertechnische Untersuchungen sehr hoch ist. Nun stellt sich uns die Frage, ob die Ermittlungen und Berechnungen alle in den Leistungsbereich der LPH 3 (fachspezifische Berechnungen) fallen oder evtl. auch Aufwand als besondere Leistung abzurechnen ist?

Zum Beispiel:

- Einzugsgebieteermittlung außerhalb des Straßenkörpers

- Sind Versickerungsmulden, Transportmulden der Verkehrsanlage zuzuordnen?

- Wassertechnische Untersuchungen (Nachweisführung nach DWA/RAS-ew)

Unsere bisherigen Nachforschungen zu diesem Thematik führten bisher zu keinem Ergebnis und werden wohl sehr kontrovers diskutiert.

Deshalb wären uns weitere Meinungen ganz hilfreich.

Vielen Dank im voraus und Grüße

Rückfragen gerne.

 


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 272
 

Vorab sorry, dass diese Frage offensichtlich bislang übersehen wurde (oder versehentlich weggeklickt), das ist normalerweis nicht die Art, wie hier im Forum mit Anfragen umgegangen wird.

Tipp für alle Leser:

Wenn in diesem Forum auf eine Anfrage nach 2-3 Wochen noch keine Antwort erfolgt ist, gerne noch einmal nachfragen, damit das Thema nochmals bei den neuen Beiträgen auftaucht und nicht übersehen wird!

Aber nun zu den Fragen:

Einzugsgebietsermittlung außerhalb des Straßenkörpers

Kommt drauf an, für welches Objekt und was für ein Aufwand dahinter steckt. Man kann für eine Abwassertransportmaßnahme (Graben, Verrohrungen etc.) die Einzugsgebietsermittlung als Besondere Leistung der Bedarfsplanung ansehen, muss es aber nicht. Es kann ja auch als Ermitteln der Planungsrandbedingungen angesehen werden. Vielleicht sollte man das auch vom benötigten Aufwand abhängig machen. Die Flächenermittlung aus Höhenkarten (deren Beschaffung Besondere Leistung in Lph. 2 der Ingenieurbauwerke ist, wenn sie nicht als Entwurfsvermessung vorliegt) dürfte i.d.R. in wenigen Stunden erledigt sen.

Sind Versickerungsmulden, Transportmulden der Verkehrsanlage zuzuordnen?

Nein. Mit der HOAI 2013 hat der Verordnungsgeber (in § 46 Abs. 1 S. 2) die Kosten für die in den Verkehrsanlagen "enthaltenen Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen", die der AN plant oder deren Ausführung er überwacht, den Verkehrsanlagen zugeordnet. Ich habe das bereits mehrfach (z.B. im Werner-Taschenkommentar von Heinlein/Hilka, aber auch in der 10. Auflage des Korbion/Mantscheff/Vygen, die 2022 erscheint) so kommentiert, dass die Zweckbestimmung der Verkehrsanlage dort endet, wo der Verkehr sicher (also z.B. Aquaplaning-frei) geführt wird. Das ist bei Anlagen ohne Hochborde (oder bei Borden auf Lücke) am Rand des Banketts der Fall, bei Anlagen mit Hochborden und bei Flächen mit punkt- oder linienförmigen Einläufen beim Anschluss der Straßenabläufe bzw. Rinnen an einen Kanal oder Graben. Also dann, wenn das Wasser weg ist von der Verkehrsfläche.

Was danach mit dem Wasser passiert, ob es in einem Graben oder einem Kanal abgeleitet, in einer Behandlungsanlage gereinigt oder versickert wird, ist für die Funktion der Verkehrsanlage nicht direkt benötigt; solche Ingenieurbauwerke dienen funktional einem anderen Zweck als die Verkehrsanlage und sind daher separat abzurechnen.

Wassertechnische Untersuchungen (Nachweisführung nach DWA/RAS-EW)

Untersuchungen sind keine Nachweise und umgekehrt.

Vorgeschriebene Nachweise zur wassermengenwirtschaftlichen Bemessung und zur wassergütewirtschaftlich korrekten Auslegung von Ingenieurbauwerken gehören zu den fachtechnischen Nachweisen in Lph. 3.

Untersuchungen im Sinne von örtlichen Erhebungen, Messungen, aber auch Schmutzfrachtberechnungen oder Langzeitsimulationen sind dagegen als Besondere Leistungen anzusehen. Hilfestellung zur Abgrenzung (und Vorschläge zur Honorierung) bieten die AHO-Hefte Nr. 12 für die Bearbeitung von Generalentwässerungsplänen und ähnlichen hydrologischen Unterlagen und Nr. 4 für Besondere Leistungen bei der Planung von Objekten der Wasser- und Abfallwirtschaft.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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