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Wiederholung Grundleistung

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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

Werte Forumsteilnehmer,

LPH 6 und 7 sind durch den Gebäudeplaner noch nicht vollständig abgeschlossen, aber die Ausschreibung des Gerüstbauers. Nur diese ist nun aufgrund der Insolvenz des Gerüstbauers zu wiederholen.

Ist dies eine zusätzlich zu vergütende Leistung?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mitglied


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 262
 

Das ist ein Anwendungsfall des § 10 Abs. 2 HOAI. Ob das zu vergüten ist, richtet sich nach dem geschlossenen Vertrag; wenn ja, wie das zu vergüten ist, nach der Vereinbarung, die die Parteien dazu treffen.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

Vielen Dank Herr Doell,

im Vertrag steht:

"Das Honorar für alle weiteren Leistungen ist vor Leistungsbeginn zu vereinbaren. Dies ist durch den AN anhand des Stundensatzes (... EUR netto) zu kalkulieren und als Pauschalhonorar anzubieten".

Somit gehe ich davon aus, dass der AN einen Anspruch hat und ein entsprechendes Angebot nach Stunden erstellen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mitglied


   
AntwortZitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 262
 

Davon würde ich mal nach den zitierten Klauseln ausgehen, wenn nicht andere Vertragsinhalte oder das tatsächliche Projektgeschehen eine andere Sichtweise verlangen.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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