HOAI-Forum
Verbundträger Kammerbeton Bewehrungszeichnungen
Gehört das Zeichnen von Bewehrungszeichungen für Kammerbeton bei Verbundträgern zu den Leistungen Schal- und Bewehrungspläne für Massivbauteile oder sind das Sonderleistungen ?
Für ein Tragverhalten ausserhalb eines Brandfalls gibt es die Möglichkeit, Kammerbeton ganz wegzulassen (reiner Stahlbau) oder ihn als blossen Korrosionsschutz einzusetzen (da dürfte die konstruktive Bewehrung sich an der Sierchbiegung des Trägers mit orientieren, aber trotzdem einer einfachen Bügelbewehrung entsprechen); solche Bewehrungsplanungen gehören deshalb mE zur Standard-Tragwerksplanung (Grundleistung).
Die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz bei Verbundträgern (z.B. solcher Art) sind nach der Auflistung in Anlage 14.1 HOAI in Lph. 3 als Besondere Leistung klassifiziert. Sofern die Tragwirkung im Brandfall durch entsprechend geänderte Bewehrung aufrechterhalten werden muss, gehört die insofern anzupassende Kammerbewehrung mAn zu diesem Brandschutznachweis (Besondere Leistung).
Wenn ein Brandall zu berücksichtigen ist (und das dürfte fast immer der Fall sein), kann man den Mehraufwand der Bewehrungsänderung (bzw. wenn ohne Brandfall ein reiner Stahlbau gewählt würde auch für für gesamte Bewehrungsplanung) als Besondere Leistung ansehen. Das AHO-Heft 3 „Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung“ (2017) empfiehlt dazu unter 4.1.3.3 eine Vergütung nach Aufwand.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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