HOAI-Forum
Abstecken des Baufeldes nach §3 Abs.2 VOB/B
Hallo,
meine Frage ist, ob im Rahmen der LPH 5 zu der Ausführungsplanung auch das Abstecken von Höhenpunkten und Grenzen eine Grundleistung des beauftragten Architekten ist (als Vertreter des AG) oder extra beauftragt werden muss ?
Grüße
Martin Wenger
VOB-Leistungen sind Leistungen ausführender Unternehmer. Sie unterscheiden sich von HOAI-Leistungen von Planern.
Die örtliche Angabe von für die Baumaßnahmen relevanten Lage- und Höhenpunkten (Absteckung) ist regelmäßig entweder eine Leistung der Bauvermessung oder auch der Katastervermessung (Grenzherstellung), die nicht in der HOAI geregelt ist. Sie gehört jedenfalls nicht zu den Grundleistungen der Objektplaner oder der ausführenden Unternehmer, sonst würden sie in der HOAI oder in der VOB stehen.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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