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AndreasR
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Beiträge: 5
Registriert seit: 01.03.2012
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Flächennutzungsplan FNP
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Position habe ich u. a. die Aufgabe, Architktenverträge zu "prüfen". Zur Zeit liegt mir ein Vertragswerk zur Erstellung eines FNP vor. Ich kann die herangezogenen VE nachvollziehen, sie stimmen mit den zur Verfügung stehenden Daten überein. Eine Verifizierung geschieht mit der Vorlage nach der Lph 4. Soweit ok
In dieser Honorarberechnung erscheinen jetzt aber die Honorarzonen A und B. Was meint das IB damit? In den Tafeln finde ich nur die HZ I bis V. Auch finde ich keine vergleichbaren €-Beträge, welche einfach auf eine Synonymbezeichnung schließen ließe.
Bsp: 2800 Einwohner * 10 VE je Einheit = 28000 Einheiten. Nach der HOAI 2009 wäre bei HZ V der Bereich von 5.005 -5.422 € anzusetzen. Das IB bewegt sich auch in den Bereich mit dem Verweis auf Honorarzone A mit 5.421,20 €
Vielleicht kann mir jemand zum Berechnungsweg etwas sagen.
Vielen Dank
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01.03.2012 at 09:13 Uhr |
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AndreasR
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
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Re: Flächennutzungsplan FNP
Ich habe es mittlerweile selbst rausgefunden. Mit A und B schaftt sich das IB oder auch der Vertragsformular-Ersteller dem IB die Möglichkeit, für die Teilhonorare verschiedene Honorarzonen festzulegen. Soweit so gut.
Aber dann stimmen meiner Meinung nach die festgelegten Honorare nicht! Zu meinem vorherigen Beispiel: Für A wurde vom IB HZ III festgelegt.
2800 Einwohner * 10VE ergibt 28000; dann müßte ich mich mit dem Honorar bei HZ III im Bereich zwischen 7.301 € und 8.026 € bewegen? ausgewiesen wird aber ein Honorar von 5.421,20 €. Wäre billiger aber für mich nicht nachvollziehbar, denn bei einem parallel angebotenen FNP habe ich folgende Berechnung:
1650 Einwohner * 10VE ergibt 16500; als Honorar wird ausgewiesen: 3.620,60 € Lt Tafel HZ III bewege ich mich aber im Bereich von 2.604 -2.869 €?
Bitte um Hilfestellung, wo diese Zahlen herkommen könnten, damit ich wenigstens eine Gesprächsgrundlage habe.
[Edited by AndreasR on 01.03.2012 at 11:59 Uhr]
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01.03.2012 at 11:58 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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Re: Flächennutzungsplan FNP
Guten Tag,
beide Zahlen (5.421 € bei 28.000 VE und 3.621 € bei 16.500 VE) entsprechen dem jeweiligen Mindestsatz in Honorarzone III.
Ihr Fehler: Sie haben einmal bei 20.000 VE in Hz V und einmal bei 10.000 VE bei Hz. III abgelesen. Zur Honorarermittlung muss man aber natürlich die Zahlen für die entsprechenden VE zwischen den zutreffenden Zeilen interpolieren.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.03.2012 at 13:36 Uhr |
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AndreasR
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 01.03.2012
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Re: Flächennutzungsplan FNP
Vielen Dank für die Antwort.
Ich konnte es rechnerisch nachvollziehen, war aber durch die "von" "bis" Werte ein wenig vom Weg abgekommen. Diese stellen dann scheinbar nur einen möglichen Bereich für Bemessungen in den begrenzenden Werten wie 10000 oder 20000 oder 40000 dar?
[Edited by AndreasR on 01.03.2012 at 13:55 Uhr]
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01.03.2012 at 13:48 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Flächennutzungsplan FNP
Die Von- und Bis-Werte gelten für den Bemessungswert in der ganz linken Spalte. Wenn der Bemessungswert nicht direkt in der linken Spalte steht, sondern zwischen zwei dort abgedruckten Werten liegt, muss man die Von-Werte (und ggf. auch die die Bis-Werte) für den zutreffenden Bemessungswert linear interpolieren.
Beispiel:
FNP, 28.000 VE, Gesucht Von-Satz in Honorarzone III
Aus der Tabelle nach § 30.1 HOAI liest man ab:
20.000 VE: Von-Satz in Lph. III = 4.168 €
40.000 VE: Von-Satz in Lph. III = 7.301 €
Der Wert von 28.000 liegt bei (28.000-20.000)/(40.000-20.000)*100% = 40% der Spanne zwischen den Werten von 20.000 und 40.000 VE.
Der Von-Satz in Hz III beträgt somit 4.168 + 40% von (7.301-4.168), d.h. 5.421,20 €.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.03.2012 at 18:41 Uhr |
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