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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Falscher Bebauungsplan verwendet, Baugesuch abgelehnt, Architekt stellt Honorarrechnung
Beitrag von Nachricht
Gele
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.03.2018
IP: Logged
icon Falscher Bebauungsplan verwendet, Baugesuch abgelehnt, Architekt stellt Honorarrechnung

Wir sind eine Familie mit 3 Kindern. Wohnen in einer Wohnung im Haus meiner Eltern ( meine Eltern wohnen unten und wir in der 1 Etage). Da wir nur 2 Kinderzimmer haben wollten wir unser Dach aufstocken, um dort alle 3 Kinderzimmer unterzubringen.
Das war die Idee im Jahr 2010.

Jahre später stehen wir immernoch da ohne Zimmer für unseren mittlerweile fast 8 jährigen Sohn und sollen über 9000 Euro an einen Architekten bezahlen, dessen Plan nicht genehmigungsfähig war, da er als Grundlage einen nicht mehr gültigen Bebauungsplan verwendet hatte. (Es gibt für unser Wohngebiet eine festgelegte Höhe. Die Häuser dürfen diese Höhe nicht überschreiten - unser eingereichter Plan hatte diese Höhe nach dem gültigen Bebauungsplan deutlich überschritten).

Nach Rücksprache mit einem Anwalt haben wir letztes Jahr bereits über 3000 Euro an den Architekten überwiesen für die LP 1-2 und Umbauzuschlag.

Der Architekt fordert jetzt weitere Zahlungen von uns. Dies hat er uns letzte Woche per Email mitgeteilt.

Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir dem Architekten nochmals eine Zahlung in Höhe von 1600 Euro angeboten, um einem Rechtsstreit zu entgehen und haben ihn aufgefordert, wenn er damit einverstanden ist uns zu bestätigen, dass er dann keine Ansprüche mehr geltend machen kann

Jetzt habe ich im Internet rechergiert und bin dabei immer wieder auf die Aussage gestossen, dass dem Architekten eigentlich gar nichts zusteht.
Dies hat mich sehr verunsichert und ich wäre dankbar, wenn uns jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte.

Hier habe ich ein paar Daten zum verschaffen eines groben Überblicks notiert.

2010 Messe Bauen, Wohnen, Renovieren
Gespräch mit Holzbaufirma, ob grds. eine Dachaufstockung an unserem Haus
möglich wäre.
Verweis an seinen Architekten zur Prüfung und Planung.

2011 Planung / Vorschlagszeichnung durch Architekten.
( Aufgrund der hohen Umbaukosten die entstanden wären und aufgrund der
Tatsache, dass das Wohnhaus im Besitz meiner Eltern steht
haben wir dem Architekten damals abgesagt.)

2015 erneute Anfrage beim Architekten
Bitte um Planung der Dach Aufstockung wieder aufzunehmen , mit
kostengünstigerer Planung.


Daraufhin erneute Planung des Architekten mit Versprechen ( im Beisein meiner
Eltern) einer mündlichen Bauvoranfrage über die Aussicht der
Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt einzuholen, bevor der Bauantrag gestellt
wird)

2016 Einreichung des Baugesuches.
( was wir nicht wussten, ein Vorsprechen durch den Architekten beim Landratsamt
hatte nicht stattgefunden).

Telefonat von der Gemeinde erhalten, dass Architekt falschen Bebauungsplan
verwendet hat und umplanen muss. ( mittlerweile gab es schon die 5. Neuauflage
des Bebauungsplanes, verwendet wurde wohl der Plan von 1977.)

Umplanung durch den Architekten.
Erneutes Einreichen des Baugesuches.

Einladung des Architekten auf die Gemeinde.
Gesprächsinhalt:
Er hatte sowohl im ersten Baugesuch,
als auch im zweiten die Höchstgrenze der Bauhöhe des gültigen Bebauungsplans um
2,25m überschritten.
Architekt stellt sich dumm, er habe die Höhe nicht erkannt, hatte aber die Höchstgrenze in seinen Unterlagen markiert ( Aktennotiz der Gemeinde liegt mir vor).
Wir wurden vom Architekten nicht über den Termin informiert.
Laut Aussage der Gemeinde ist es üblich, dass die Bauherren beim Gespräch
anwesend sind.

Architekt sagt, wir sollen das Baugesuch zurückziehen damit keine Kosten für die
Ablehnung auf der Gemeinde auf uns zukommen.

Aufforderung der Umplanung an den Architekten von uns ( Nachbesserung) Vorgabe: Lösung mind. 50 m2
aufgrund des hohnen Aufwandes und der Kosten.
Er solle nachbessern und wir gehen mit den neuen Plänen gemeinsam zum
Gespräch auf die Gemeinde.


Zusendung eines Vorschlages vom Architekten an die Gemeinde mit einem kleinen Zimmer im Dach.
Ohne vorherige Absprache mit uns.
Im Anschreiben an die Gemeinde schreibt er aber: unter Absprache der Bauherren wolle er wissen, ob dies genehmigt werden würde.

Das Vertrauensverhältnis war zum Architekten nun endgültig gebrochen.
Kein genehmigungsfähiger Plan und kein Vertrauen mehr.
Wir haben dem Architekten schriftlich abgesagt.

2017 Rechnung vom Architekten über 9.200 Euro.
Veranschlagte Baukosten laut Honorarrechnung: 162.000 Euro.
Bauwert laut Baugesuch 79.000 Euro.
Woher der Architekt die 162.000 Euro als Berechnungsgrundlage nimmt wissen
wir nicht.

Mit Absprache eines Rechtsanwaltes haben wir eine sofortige Überweisung von
3.033 Euro für die LP 1 und 2 und 20% Umbauzuschlag vorgenommen.

2018 Erneute Forderung des Architekten
Er stellt uns 2 Möglickeiten:
1. Möglichkeit: Restzahlung über einen Betrag von 4100 Euro.
( 2058 Euro würde er uns erlassen)
2 Möglickeit:
Er stellt uns alle Planungen von 2011 bis 2015 in Rechnung.
( da er für verschiedene Möglichkeiten des Umbaues Pläne gezeichnet hat).
Hier weiß ich nicht, was in den gewöhnlichen Rahmen fällt.
Zwischendurch hatten wir ihn aber auch gebeten einen Anbau zu Skizzieren, um die
Möglichkeit mit meinen Eltern durchzusprechen. Diese wollten den Anbau aber nicht.



08.03.2018 at 18:30 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Falscher Bebauungsplan verwendet, Baugesuch abgelehnt, Architekt stellt Honorarrechnung

Da die Geschichte schon recht komplex erscheint: was empfiehlt denn Ihr Anwalt als zu honorierende Leistung anzuerkennen?

Ich lese aus der Geschihcte:

Alle Planungen bis 2016 sind nicht verwertungsfähig, da die Randbedingungen (BBP) nicht abgestimmt und eingehalten wurden. -> praktisch keine Vergütung (es sei denn, es wurde etwas für Sie Verwertbares erarbeitet).

Auftrag kleines Zimmer im Dach, hier evtl. einzelne Leistungen aus Lph. 1+2 erbracht, die vom Planer nachzuweisen wären und dann zu vergüten bzw. mit den Zahlungen zu verrechnen. Bei den verschiedenen Arten des Umbaus müsste man sich die Pläne anschauen, ob es sich noch um Varianten mit gleichen Anforderungen handelt oder um Alternativen bei grundsätzlich unterschiedlichen Anforderungen.

Auftrag Skizze Anbau, hierfür gilt das für das kleine Zimmer Geschriebene analog.

Voraussetzung wäre jeweils eine prüffähige Rechnung, d.h. Bezug auf zumindest eine Kostenschätzung, bei Herstellkosten über 25.000 € netto Honorarermittlung nach HOAI mit richtiger Honorarzone, Mindestsätze, beim Dachzimmer Umbau- und Modernisierungszuschlag, beim Anbau evtl. nicht (kommt auf die notwendigen Umbaumaßnahmen bei der Anbindung an den Bestand an), Vergütung nur der nachweislich erbrachten Teilleistungen, Nebenkosten nur auf Nachweis. Bei aK unterhalb 25.000 € übliche Vergütung, bei Abrechnung auf Stundenbasis mit Datum, Benennung des Mitarbeiters, Zeitaufwand und genauer Tätigkeit.


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.03.2018 at 07:31 Uhr
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Gele
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.03.2018
IP: Logged
icon Re: Falscher Bebauungsplan verwendet, Baugesuch abgelehnt, Architekt stellt Honorarrechnung

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Die Honorarrechnung des Architekten umfasste:
Umbau und Erweiterung des Wohnhauses- verschiedene Varianten. Abrechnen wollte er LP 1-4, 9.209,33 Euro.

Unser Anwalt verwies auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.02.2015.
Aus diesem Grunde schließt er alles nach LP 2 aus. Wir erkennen aber mit dem Schreiben an, dass er uns Leistungen erbracht hat und haben deshalb die LP1 und 2 mit Umbauzuschlag, Lika und MWST in Gesamthöhe von 3033,83 Euro an den Architekten überwiesen. ( ohne Rechtspflicht).

Verstehe ich richtig, dass ihm eigentlich gar kein Honorar für das eingereichte Baugesuch zustand, da es aufgrund falschem BBP nicht genehmigungsfähig war und wir keinen Nutzen aus den Planungen hatten?

Die Nachbesserung erfolge nicht nach unseren Vorgaben. Vorgabe war (leider nur telefonisch von mir mitgeteilt), dass er unter 50 m2 nicht planen braucht, da der Kosten Nutzen nicht im Verhältniss stehen).
Ich habe eine Zeichnung unserer Vorstellungen angefertigt, die mein Mann ihm dann kommentarlos per Email weitergeleitet hat.
Eigenmächtig hat er daraufhin nur ein Zimmer mit kleinem Bad im Dach geplant und ohne unser Wissen und Einverständnis den Vorschlag der Gemeinde per Email gesandt mit der Frage, ob diese Variante von der Gemeinde eine Zustimmung erhalten würde.).
Mittlerweile bezweifele ich ob diese Variante mit dem einen Zimmer überhaupt durchführbar gewesen wäre. Unser Dach hat eine außergewöhnliche Dachkonstruktion, die das ganze Dach hält ( versetzte Dachpfätte). Der Architekt hatte sich diese nie angeschaut, auch die Statikpläne hat er nie eingeholt. Diese haben wir jetzt erst vom Landratsamt besorgt.
Vermutlich hätte man für das eine Zimmer das komplette Dach entfernen müssen...das steht in keinem Verhältnis.

Somit steht ihm hierfür meines Erachtens kein Honorar zu.

Gibt es eine außgerichtliche Schlichtungsstelle?
Architektenkammer?
Oder Sie als Sachverständigen?
Wir waren grds. ja bereit die Arbeit des Architekten zu honorieren. Allerdings haben wir keinerlei Nutzen. Und jetzt weiteres Honorar zu bezahlen bin ich eigentlich nicht mehr bereit.
Vielleicht wäre es im Sinne des Architekten gemeinsam eine Schlichtungsstelle aufzusuchen, die zu einer gerechten Einigung kommt.



09.03.2018 at 17:04 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Falscher Bebauungsplan verwendet, Baugesuch abgelehnt, Architekt stellt Honorarrechnung

Guten Tag,

hier geht es wohl hauptsächlich nicht um die Frage einer Honorarhöhe, sondern ob überhaupt Honorar zu zahlen ist. Das ist eine Rechtsfrage. Dafür gibt es Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Wenn Ihr Anwalt hier nicht weiter weiß, sollten Sie sich an einen solchen Spezialisten wenden.

Auch für die Vorgehensweise / spätere Prozesstaktik wäre der Anwalt zuständig. Z.B. jetzt nichts mehr zu zahlen, dem Planer mitzuteilen warum und ihn dann ggf. klagen zu lassen. Dann muss er (wie auch jetzt) beweisen, was ihm zusteht, nicht umgekehrt.

Eine Schlichtung macht nur Sinn, wenn der Planer überhaupt zu einem Gespräch über ihm zustehende Honorar bereit ist. Das sind erfahrungsgemäß die allerwenigsten in einer solchen Situation, zumal wenn Sie so etwas nicht von vornherein schriftlich vereinbart haben.

Empfehlung und Tipp für alle Leser:

Legen Sie die Angst vor einem Gerichtsverfahren ab! Das ist in einem Rechtsstaat DIE Methode, wie so etwas zu klären ist. Und mit dieser Einstellung tun Sie dann dem Gegner selbstbewusst kund, wo Sie stehen, wozu Sie bereit sind und wozu nicht!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.03.2018 at 09:10 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Falscher Bebauungsplan verwendet, Baugesuch abgelehnt, Architekt stellt Honorarrechnung
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