BGB-Bürgerliches Gesetzbuch
BGB - Volltext ( Auszüge )
Für Architekten und Ingenieure ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Denn zum einerseits ergeben sich aus dem BGB die Grundlagen für den Architekten- oder Ingenieurvertrag; andererseits müssen Architekten und Ingenieure das BGB anwenden, wenn sie Ihre Auftraggeber beim Abschluss und der Abwicklung der Bauverträge begleiten.
Auf unserer Internetseite finden Sie einen Auszug aus den hierfür maßgeblichen Vorschriften aus dem BGB, insbesondere zum Werkvertragsrecht.
BGB ( ab 2018 )
Auszug aus dem BGB in der ab 01.01.2018 geltenden Fassung mit dem neuen Bauvertragsrecht und dem neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrecht.
BGB ( bis 2017 )
Auszug aus dem BGB in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung.
Wissenswertes zum Werkvertragsrecht im BGB
Das Werkvertragsrecht im BGB ist sowohl für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Architekten- und Ingenieurleistungen als auch für Bauleistungen die maßgebliche vertragsrechtliche Grundlage.
Das BGB ist während im Zeitalter des Deutschen Kaiserreiches am 1. Januar 1900 in Kraft getreten. Seit dem gab es zahlreiche Änderungen. Beim Werkvertragsrecht im BGB wurde immer wieder kritisiert, dass dieses auf die speziellen Bedürfnisse bei Bauverträgen und bei Architekten- und Ingenieurverträgen nicht ausreichend ausgelegt ist. Für den Bauvertrag wurden deshalb z.B. die Regelungen zur VOB/B geschaffen, die den Besonderheiten des Bauvertrags Rechnung tragen.
Vor kurzem wurde das Werkvertragsrecht im BGB angepasst und es wurden spezielle Regelungen für den Bauvertrag (wie z.B. ein Anordnungsrecht des Auftraggebers) und auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag geschaffen.
Die HOAI enthält keine vertragsrechtlichen Regelungen und hat nur Auswirkungen auf die Honorarvereinbarung und damit nur auf einen Teil des Architekten oder Ingenieurvertrags als Werkvertrag.