VOB Volltext
VOB Gesetzestexte
Hier finden Sie den Text der aktuellen Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aufgestellt vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), bekanntgemacht im Bundesanzeiger (Banz AT 19.01.2016 B3 und BAnz AT 01.04.2016 B1).
VOB/B
Aktuelle Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)
Wissenswertes zu VOB Volltext
Bei der VOB/B handelt es sich um ein Regelwerk, das vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet wurde. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der VOB/B um allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge. Insofern muss die VOB/B vertraglich vereinbart werden, damit sie für den jeweiligen Vertrag Anwendung findet.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die VOB/B zum Bestandteil des Bauvertrags zu machen. Privaten Vertragsparteien steht dies frei. Jedoch wird die VOB/B in der Praxis auch sehr häufig von privaten Vertragsparteien in Bauverträgen vereinbart.