Die BHK®-Beratung Kaiser berät und unterstützt seit 2002 Immobilieninteressenten, Bauherren und Erwerber von Bauträgerobjekten in allen Angelegenheiten und Entscheidungen rund um den Immobilienkauf, den Neubau und Umbau und die Bauabwicklung in München und bayernweit.
Durch unsere über 27-jährige Architektentätigkeit und Erfahrung im Bausektor bieten wir Ihnen qualifizierte und kompetente Beratung beim Immobilienkauf, helfen Ihnen Risiken beim Immobilienkauf zu erkennen, Fehlkäufe und Fehlinvestitionen zu vermeiden und angemessene und faire Kaufpreise zu erzielen.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über unsere Dienstleistungen.
Eine kurzfristige Bearbeitung Ihres Anliegens und Auftrags ist uns wichtig.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
BHK-Beratung Kaiser
Ralph Kaiser
A R C H I T E K T Dipl.-Ing. (FH)
Fr. Sachverständiger f. Wertermittlung • Schäden • Honorare
Beratung beim Immobilienkauf • Neubau • Altbau • Umbau • Sanierung und Modernisierung
Dachauerstr. 140 d
80637 München
Tel ++49-89-143.383.03
Fax ++49-89-143.383.05
info@bhk-beratung.de
www.bhk-beratung.de
Der Immobilienkauf stellt für viele Kaufinteressenten die wichtigste aber auch die teuerste Ausgabe im Leben dar.
Hat man eine passende Immobilie gefunden, ist, je nachdem ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt, eine Vielzahl von weiteren Klärungen und Prüfungen vor dem Kauf und der Unterzeichnens des Notarvertrages notwendig.
Wir beraten Sie gerne in allen Belangen bei Ihrem Immobilienkauf und beim Bau in den folgenden Bereichen:
Beratung beim Kauf und Erwerb von
Eigentumswohnungen
Einfamilienhäusern
Reihenhäusern
Doppelhäusern
Mehrfamilienhäusern
Gewerbeobjekten
bei Bauträger- und GU-Objekten
für Bestands- und Neubauten
Bautechnische Beratung
Baubegleitung – BHK®-QMS
Bauabnahmen, Gewährleistungsbegehungen
Immobilienbewertung
Mediation und Konfliktmanagement im Bauwesen
für Bauherren, Immobilienkäufer und private Verkäufer
Immobilienkauf vor Baubeginn
Beim Kauf eines Bauträgerobjekts das noch nicht errichtet ist, also bislang lediglich als Exposé vorliegt, sollten zumindest vorab fertiggestellte Referenzobjekte des Anbieters abgefragt und anschließend auch besichtigt werden. Eine wichtige Voraussetzung beim Kauf einer Bauträgerimmobilie vor Baubeginn ist, dass die Baugenehmigung bereits erteilt ist. Die Baubeschreibung und die Baupläne, die das vertraglich geschuldete Soll darstellen, sollten fachtechnisch durch einen Fachmann geprüft und ggf. nachgebessert werden. Bestehen käuferseits Sonderwünsche die von der beschriebenen Bauleistung abweichen, sollten diese bereits zu einem frühen Zeitpunkt, nachdem der Kaufwille feststeht, nach Qualität und Preis verhandelt und, ggf. bepreist, in den Kaufvertragsentwurf aufgenommen werden. Denn alle Änderungen der Bauausführung, die Sie nachträglich wünschen, werden zumeist mit einem deutlichen Preisaufschlag angeboten und abgerechnet. Durch unsere Beratung beim Immobilienkauf erhalten Sie die Sicherheit, dass alle erforderlichen Unterlagen zum Immobilienkauf vorgelegt und durch uns fachtechnisch geprüft werden. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Verhandlung von erforderlichen Nachbesserungen.
Kauf einer im Bau befindlichen Immobilie
Befindet sich die Immobilie bereits im Bau, empfiehlt es sich vor dem Kauf den Baustandard und die Bauqualität durch einen Bausachverständigen überprüfen zu lassen. Hierdurch kann beurteilt werden, ob die bisherige Bauausführung mängelfrei erfolgt ist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht, oder ob Nachbesserungen notwendig sind, die dann auch kaufvertraglich geregelt werden können. Die weitere Bauausführung sollte im Rahmen einer Baubegleitung (Baubegleitende Qualitätssicherung) bis zur Bauabnahme in regelmäßigen Abständen und zu definierten Bautenständen sachverständig überprüft werden.
Kauf einer Bestandsimmobilie
Beim Kauf eines bestehenden Hauses, oder einer bestehenden Eigentumswohnung stellt die sachverständige Untersuchung und Beurteilung der Bausubstanz (bei Eigentumswohnungen das Sonder- und Gemeinschaftseigentum) als eine der wichtigsten Überprüfungen dar, denn es gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Sollten Sie also nach dem Kauf Baumängel feststellen, können Sie diese nicht mehr geltend machen.
Die zum Kauf erforderlichen und zu prüfenden Unterlagen setzen sich, je nach Art der zu erwerbenden Immobilie, unterschiedlich zusammen. Eine Übersicht über die erfoderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Seite Beratung Immobilienkauf.
Weitere Dienstleistungen:
www.architekt-kaiser.de
www.psv-sachverstaendige.de
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