Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:
Wir möchten als Sachverständigenbüro Sie auf unser Spezialgebiet “Steuerliche Gutachten” auf-merksam machen: Erbschaftssteuer, Betriebs-aufgabe, Umwandlung, Schenkungssteuer sowie Entnahme etc. obliegen dem Steuerberater u. a. auch die Bewertung von Grundstücken.
• Die steuerlichen Vorschriften erlauben dabei oftmals die Werte über Vereinfachungsregeln zu ermitteln, können jedoch auch den “gemeinen Wert” verlangen oder als “niedrigeren Wert” alternativ akzeptieren. Der “gemeine Wert” ist aber bei Grundstücken mit Problemen behaftet, da die Ermittlung von normalen Verkehrswerten oder fiktiv unbebauten Grundstücke – wie der Mindestwert gemäß § 146 BewG – grundsätzlich durch Sachverständige zu erbringen sind, da der Fiskus anderenfalls die Werte nicht anerkennt. Natürlich helfen wir auch gerne, die steuerlichen Werte zu ermitteln. Wir sind natürlich auch auf Verkehrswertermittlungen spezialisiert und bieten insbesondere auch hier unsere Dienste gern an.
• Wir sind immer bestrebt, für die Mandanten möglichst auch kostensparend eine Lösung herbei zu führen. Denn es macht doch keinen Sinn, eine Schenkungssteuer von 1.000 € zu sparen, wenn ein Gutachten 1.500 € oder mehr Kosten verursacht!
• Unser Motto lautet daher: ERST PRÜFEN, DANN BEWERTEN!
• Für die überschlägige Prüfung durch eine kurze Stellungnahme, ob ein Gutachten wirklich sinn-
voll ist oder nicht, fällt nur eine geringe Kosten-
pauschale an. Sollte es zum Auftrag und zur Erstellung des Gutachtens kommen, wird diese Pauschale natürlich mit dem Honorar verrechnet.
Wir denken, dass der Mandant es nicht bereut, wenn er Geld sparen kann! Deshalb stellen Sie uns Ihre Aufgabe, um uns intensiv zu prüfen, danke.