Es existiert eine ganze Reihe von Anlässen, für die Wertermittlungsgutachten gebraucht werden.
Im Zwangsversteigerungs- oder Scheidungsverfahren ziehen Gerichte oftmals Sachverständige als Gerichtsgutachter heran.
Als Eigentümer benötigt man ein Gutachten am ehesten im Verkaufs-, Beleihungs- und Erwerbsfall.
Im Verkaufsfall nützt es vor allem, um einen marktgerechten Wert zu kennen und damit einen Richtwert für die Verhandlungen zu haben.
Im Erwerbsfall liegt sein Nutzen hauptsächlich darin, versteckte Mängel und Schäden zu entdecken. Aber natürlich auch, um einen Richtwert für Preisverhandlungen zu kennen.
Sowohl für private Auftraggeber als auch für Immobilienfonds, Banken oder Gerichte erstellen wir nachvollziehbar erläuterte Gutachten.