Die Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, durch unsere zertifizierten Sachverständigen, erfolgt bereits seit 1985 zum vorher vereinbarten Festpreis.
Der Umfang eines Gutachtens richtet sich hauptsächlich nach dem Verwendungszweck des Ermittlungsergebnisses. Beispielsweise benötigen Sie in der Regel kein ausführliches, schriftliches Gutachten um einen möglichen Verkaufspreis ihrer Immobilie durch uns schätzen zu lassen.
Anders sieht es hingegen bei einer Wertermittlung aus, die z.B. zum Zwecke der Finanzierung, steuerlichen Bewertung, Feststellung von Bauschäden etc. erfolgen soll.
Hier wird in der Regel ein ausführliches, schriftliches Verkehrswertgutachten benötigt.
Sie möchten Ihre Immobilie veräußern oder haben die Absicht eine Immobilie zu erwerben?
Eine professionelle Immobilienbewertung unterstützt Preisverhandlungen des Verkäufers und sichert Käufer einer Immobilie ab.
Auch bei der Finanzierung, Schenkung, Nachlassregelung, steuerlichen Bewertung oder Scheidung ist die Verkehrswertermittlung von Immobilien unerlässlich