Ich bin Architekt und Sachverständiger für Architektenhonorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen im Architektenrecht und zur Anwendung der HOAI, sowie den berufsbegleitenden Lehrgang mit der Qualifizierung “Sachverständiger für Architektenhonorare” beim Institut für Fortbildung und Bau (IFBAU) der Architektenkammer Baden-Württemberg, habe ich umfangreiche Kenntnisse erworben.
Oftmals gibt es Klärungsbedarf oder Differenzen zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Honorarhöhe, über die vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistungen des Architekten, bei der Erstellung oder Prüfung einer Honorarrechnung, oder bei anderen Fragestellungen rund um das Thema Architektenhonorar.
Mein Ziel ist es dabei immer, eine sachlich und fachlich korrekte Darstellung der Fakten zu erarbeiten.
Daraus ergeben sich für Sie die Sicherheit einer fundierten Prüfung und Stellungnahme, sowie Lösungsansätze bei Konflikten.
Ich erstelle Gutachten für Bauherren (Auftraggeber), für Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer) und für Gerichte.
Gerne übernehme ich auch eine beratende Funktion bei generellen oder fallbezogenen Fragen zum Leistungsbild und zur Abrechnung von Architektenleistungen.
Die Prüfung einer gestellten Rechnung, oder die Erstellung einer prüffähigen Rechnung ist ebenfalls möglich.