Von der IHK Nürnberg öff. bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architektenleistungen
Sachverständigengutachten zu Architektenleistungen, Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen und Kostenermittlungen nach DIN 276 (im Auftrag von Gerichten und in freier Beauftragung).
Mitwirkung bei außergerichtlicher Streitschlichtung.
Beratung zur zweckmäßigen und sachgerechten Gestaltungen von Architekten- und Ingenieurverträgen im Einzelfall, auch für Auslandsaufträge (keine Rechtsberatung).
Prüfung von Architekten- und Ingenieurrechnungen.
Aufstellen von Honorarrechnungen nach den Regularien der HOAI (insbesondere für ausländische Architektur- und Ingenieurbüros).
Sprachen: Fremdsprachliche Korrespondenz kann in englischer, französischer, italienischer und chinesischer Sprache abgewickelt werden.)