Die Kanzlei bietet Rechtsberatung, Beistand und Prozeßvertretung für Firmen, Handwerksbetriebe, Selbständige und Privatpersonen an.
Zuständig für die nähere Umgebung ist das Landgericht Hanau mit den Amtsgerichten Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Schnell erreichen können wir nahezu alle Gerichte im Rhein-Main-Gebiet (Landgerichte: Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Limburg, Mainz, Marburg und Wiesbaden; Oberlandesgericht: Frankfurt am Main mit Außenstelle in Darmstadt).
Wir verstehen uns als Dienstleister rund um das Recht. Und als guter Dienstleister richten wir unser Angebot an den Bedürfnissen unserer Kunden aus. Ein Rechtsanwalt kann dabei sehr viel mehr leisten, als Ihre Interessen “nur” vor Gericht zu vertreten. Wir bieten Ihnen z. B. die Ausarbeitung von Verträgen in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht sowie Miet- und Pachtrecht, die Durchführung von Kündigungsverfahren, Forderungsdurchsetzung und Testamentsgestaltung an. Nutzen Sie unsere Kompetenz bei der Vorbereitung, dem Abschluss oder den ersten Anzeichen von Problemen bei der Abwicklung von Geschäften. So können wir Ihre Rechtsposition auf einen festen Boden stellen. Das wird sich für Sie in barer Münze auszahlen, wenn ein schwer zu kalkulierender Rechtsstreit vermieden, bzw. Ihre Rechte im Falle eines Falles von Profis gesichert sind.
Am Anfang jeder zukunftsweisenden unternehmerischen Entscheidung steht ein strategisches Konzept. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Entwicklung eines solchen Konzepts anzustoßen oder zu begleiten und die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für seine Verwirklichung zu schaffen. Dabei gilt es, die rechtlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Mandanten klar zu definieren.
Wir verstehen die gestaltende Rechtsberatung als Instrument für die Umsetzung juristisch abgesicherter und wirtschaftlich sinnvoller Lösungen. Unsere Mandanten bauen auf unsere Fähigkeit, stets zeitnah auf neue Entwicklungen im Unternehmen sowie auf Änderungen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren. Wir wollen unternehmerische Ziele verwirklichen helfen.
Schon bei der Gründung von Unternehmen sehen wir unsere Aufgabe darin, dem Mandanten die zweckmäßige Rechtsform zu empfehlen. Dabei sind die rechtlich einwandfreie Umsetzung der Mandanteninteressen und die Darstellung einer soliden Unternehmensfinanzierung ebenso wichtig wie die Schaffung klarer Strukturen, die dem Unternehmer weitreichende Entscheidungsspielräume eröffnen.
Wir helfen auch bei Umstrukturierungen, wo immer es aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen – nicht zuletzt bei Unternehmen in der Krise – notwendig oder sinnvoll ist.
Laufende Rechtsberatung setzt nach unserem Verständnis Parteinahme für den Mandanten voraus: Identifikation mit seinen Interessen bei gleichzeitiger Wahrung der professionellen Sichtweise eines außenstehenden Beraters. Zu unserer Tätigkeit gehört unter anderem die Unterstützung unserer Mandanten bei Vertragsverhandlungen und die Gestaltung von Verträgen aller Art. Unsere tägliche Arbeit erstreckt sich dabei u. a. auf die arbeitsrechtliche Beratung und die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Parteinahme bedeutet für uns zugleich, bei Auseinandersetzungen mit Dritten für den Mandanten im besten Sinne zu streiten auch und gerade in der Prozessvertretung. Selbstverständlich umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung alle unsere Tätigkeitsfelder.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant, auch als Privatperson. Die genaue Erfassung des persönlichen Beratungswunsches des Mandanten und aller Rahmenbedingungen seines individuellen Umfelds ist auch im Privatbereich unerlässlich. Nur so lassen sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit maßgeschneiderte Lösungen für eine wirtschaftlich und persönlich erfolgreiche Zukunft entwickeln.
Eine wichtige Rolle in unserer Tätigkeit für private Mandanten spielt die Beratung bei der optimalen Planung der Nachfolge durch die zweck- und interessengerechte Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, ferner von Vereinbarungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Nicht unerwähnt bleiben soll der Bereich des Familien- und Kindschaftsrechts und des privaten Baurechts.
Darüber hinaus sind wir noch im Betreuungsrecht tätig und Herr Rechtsanwalt Gutschank ist zum Schlichter der Gütestelle der Rechtsanwaltkammer Frankfurt/Main im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung und in Rechtsanwaltsgebührenangelegenheiten bestellt.