Wir beraten und vertreten neben gewerblichen Bauunternehmen und Handwerksbetrieben auch private Bauherren, Architekten, Ingenieure und Fachplaner in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts u. a. bei:
– Vertragsprüfung
– Vertragsabschluss und Kündigung
– Störungen im Bauablauf, Bauzeitverzögerungen
– Baumängel und Gewährleistung
– Vorbereitung und Führung von Bauprozessen,
Begleitung von Sachverständigengutachten
– Außergerichtliche Streitschlichtung, Mediation und
Vergleichsvereinbarungen
Im Bereich Öffentliches Baurecht umfasst die Mandantenbetreuung u. a.:
– Beratung im Bauplanungsrecht (u. a. Zulässigkeit
bzw. Gebietstauglichkeit von Bauvorhaben)
– Beratung im Bauordnungsrecht (Widerspruch,
Baustopp, Abrissverfügung, Rückbau)
– gerichtliche Vertretung (u. a. Klagen und
Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten)
Für eine unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen gerne wie hier angegeben zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht bzw. Ihren Anruf.