An die Tätigkeit des Architekten und Ingenieurs werden immer weitergehende technische aber auch rechtliche Anforderungen gestellt. Die Kenntnis der aktuellen Gesetzes- (bspw. HOAI 2009, BauFordSiG) und Rechtslage ist mittlerweile auch für den Planer unumgänglich.
Diese Komplexität macht im Rahmen der Rechtsberatung im privaten Bau- und Architektenrechts ein hohes Grad an Spezialisierung erforderlich. Herr Rechtsanwalt Illies ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und verfügt über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Bei seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herrn Illies vor allen an pragmatischen, zeitnahen und kostengünstigen Lösungen gelegen.
Das Dienstleistungsspektrum von Herrn Illies reicht von der Vertragsgestaltung über baubegleitende Rechtsberatung bis zur Vertretung im “worst case” eines Haftungsfall, Honorar- und Urheberrechtsprozessen. Auch Rechtsfragen nach der Fertigstellung, wie bspw. Problematiken des Mietrechts und der Energieversorgung gehören zu seinen Leistungen.