Einen Schwerpunkt ihrerTätigkeit bildet das gesamte private Baurecht , insbesondere die HOAI.
Seit 1993 im Baurecht tätig, kann Rechtsanwalt Jürgen Rißmann auf umfangreiche Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht. verweisen. Seine Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht belegt dies ebenso wie seine Qualifikation als Schiedsrichter und Schlichter nach der SOBau.
Herr Rißmann ist baubegleitend und forensisch tätig.
Er ist berät dabei unter anderem im Rahmen von Bauvorhaben des Schienenverkehrs, des Straßenbaus, aber auch des Brücken-und Tunnelbaus; er berät ebenso Bauträger und Auftragnehmer sowie Erwerber und Auftraggeber.
Seine Kanzlei versteht sich im Wettbewerb der großen Baurechtskanzleien als “klein, aber fein” und versteht es immer wieder aufs Neue, mit individuell auf das jeweilige Mandat abgestimmten Leistungen und hohem Einsatz zu überzeugen.
Gerne stellt er auch Ihnen seine Leistungsfähigkeit unter Beweis.