Ob bei Wohn- oder gewerblichen Bauten, ob bei der Planung, dem Bau, der Nutzung oder dem Verkauf – rechtlicher Handlungsbedarf kann schneller entstehen, als den Beteiligten lieb ist. Und gerade in der Bauphase sind Lösungen gefragt, die nicht nur rechtlich fundiert sind (was ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein sollte), sondern auch wirtschaftlich tragfähig und schnell (was ja oft auf dasselbe hinausläuft, weil Stillstand am Bau eben Geld kostet).
Am wirtschaftlichen Interesse des Mandanten, nicht am Recht (haben) um des Rechts willen, hat sich daher die anwaltliche Sachbearbeitung zu orientieren. Das war schon bei Begründung der Kanzlei Ende der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts so, und in diesem Sinn führt die inzwischen zweite Generation von Anwälten (Jahrgänge 1958 und 1961) die Kanzlei fort.