Rechtsanwalt Rainer Schulz ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit Jahren auf die Bearbeitung bau- und architektenrechtlicher Mandate spezialisiert. Neben baubegleitender Beratung für Architekten, Projektsteuerer, Bauherren und Unternehmer übernimmt Rechtsanwalt Schulz die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.
Besondere Erfahrungen kann RA Schulz in Fragen der Geltendmachung von Honorarforderungen sowie der Architektenhaftung (Mängel, Bausummenüberschreitung) nachweisen.