Die Kanzlei wurde im Jahr 2005 gegründet. Rechtsanwalt Voltz befasst sich als Fachanwalt mit den angegebenen Fachgebieten. Stichworte für seine Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht sind z.B.:
•Baumängel und Gewährleistung
•Bauträgervertrag
•HOAI
•Beratung bei Vertragsgestaltung
•Architektenhaftung
•Architektenhonorar, Honorarfragen
•Haftung von Handwerkern und Fachleuten
•Beweissicherung, Durchführung von Beweisverfahren
•Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht seit 2010 und im Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006.