HOAI Honorarzonen: Objekt- und Tragwerksplanung
Die Honorarzone ist ein wesentlicher Honorarparameter und bildet den Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung ab. In § 2 Abs. 15 der HOAI 2009 gab es hierzu noch eine Begriffsdefinition, die wie folgt lautete: “Honorarzonen stellen den Schwierigkeitsgrad eines Objektes oder einer Flächenplanung dar.” Diese Begriffsdefinition aus der HOAI 2009 ist dann in der HOAI 2013 entfallen.
Es gibt Leistungsbilder mit nur drei Honorarzonen (z.B. die Technische Ausrüstung) und Leistungsbilder mit fünf Honorarzonen (z.B. die Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung etc.).
Bei der Honorarzone handelt es sich um ein objektives Kriterium. Die HOAI enthält in ihren Anlagen zu den einzelnen Leistungsbildern sog. Objektlisten mit Regelbeispielen, anhand derer jedenfalls eine grobe Einordnung des jeweiligen Objekts in die zutreffende Honorarzone vorgenommen werden kann. Allerdings gehen die Objektlisten der HOAI von Neubauobjekten aus und sind somit z.B. beim Bauen im Bestand nicht hilfreich.
Streitfälle über die richtige Einordnung eine Objekts in die zutreffende Honorarzone müssen über eine Punktebewertung gelöst werden. So hat z.B. die Objektplanung Gebäude in § 35 Abs. 3 HOAI 6 Bewertungsmerkmale (Anzahl der Funktionsbereiche, Anforderungen an die Lichtgestaltung, Anforderungen an die Raumzuordnung und Raumproportion, technische Ausrüstung, Farb- und Materialgestaltung, konstruktive Detailgestaltung.), die eine Bewertung mit den in § 35 Abs. 4 HOAI vorgegebenen Punkten bedarf.
Honorarzone I: Sehr geringe Anforderungen
Honorarzone II: Geringe Anforderungen
Honorarzone III: Durchschnittliche Anforderungen
Honorarzone IV: Hohe Anforderungen
Honorarzone V: Sehr hohe Anforderungen
Honorarzone | Planungsanforderungen | Beispiele aus der Objektliste |
---|---|---|
I | sehr gering | Einfache Behelfsbauten |
II | gering | Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen |
III | durchschnittlich | Kindergärten, Kinderhorte |
IV | überdurchschnittlich | Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien |
V | sehr hoch | Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken |
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Vollständiger Text der unterschiedlichen HOAI-Fassungen seit 1996.