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Leistungsphasen

Übersicht der Leistungsphasen nach HOAI

Die einzelnen Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) untergliedern sich in Leistungsphasen, wobei die Leistungsbilder regelmäßig 9 Leistungsphasen haben. 

LP1: Grundlagenermittlung

LP2: Vorplanung

LP3: Entwurfsplanung

LP4: Genehmigungsplanung

LP5: Ausführungsplanung.

LP6: Vorbereitung der Vergabe

LP7: Mitwirkung bei der Vergabe

LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

LP9: Objektbetreuung

Dabei stellen die Leistungsphasen die kleinsten von der HOAI bewerteten Einheiten dar.

Die Leistungsphasen enthalten wiederum die Grundleistungen. Unter Grundleistungen versteht man diejenigen Leistungen, “die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind” (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI).

Die Besonderen Leistungen sind vom Bewertungssystem der HOAI nicht umfasst. Die HOAI führt zwar Besondere Leistungen auf. Diese Aufzählung ist allerdings weder vollständig, noch erfolgt eine Bewertung der Besonderen Leistungen, deren Honorar frei vereinbar ist (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 3 HOAI). 

Die Bewertung der einzelnen Leistungsphasen für verschiedene Leistungsbilder ist in der nachfolgenden Tabelle in einer Übersicht für die wichtigsten Leistungsbilder dargestellt:

    Leistungsbild gemäß HOAI 2013 und HOAI 2021
LPH
(Leistungs-phase)
Bezeichnung Gebäude (§ 34) Innenräume (§ 34) Freianlagen (§ 39) Ingenieurbauwerke (§ 43) Verkehrsanlagen (§ 47) Tragwerksplanung (§ 51) Technische Ausrüstung (§ 55)
1 Grundlagenermittlung 2 % 2 % 3 % 2 % 2 % 3 % 2 %
2 Vorplanung 7 % 7 % 10 % 20 % 20 % 10 % 9 %
3 Entwurfsplanung 15 % 15 % 16 % 25 % 25 % 15 % 17 %
4 Genehmigungsplanung 3 % 2 % 4 % 5 % 8 % 30 % 2 %
5 Ausführungsplanung 25 % 30 % 25 % 15 % 15 % 40 % 22 %
6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 7 % 7 % 13 % 10 % 2 % 7 %
7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 3 % 3 % 4 % 4 % 5 %
8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 32 % 32 % 30 % 15 % 15 % 35 %
9 Objektbetreuung 2 % 2 % 2 % 1 % 1 % 1 %
Summe   100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
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Weitere Informationen zu den HOAI Leistungsphasen

Die einzelnen Leistungsphasen enthalten Grundleistungen, die von der HOAI jedoch nicht bewertet werden. Die kleinsten von der HOAI bewerteten Einheiten sind die Leistungsphasen. Bei der Gestaltung von Verträgen, mit denen nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase beauftragt werden sollen, bedarf es einer entsprechenden Bewertung der Grundleistungen, bei der die HOAI nicht weiterhilft.

Zur Bewertung der Grundleistungen gibt es verschiedene sog. “Splittingtabellen”, die eine entsprechende Bewertung der einzelnen Grundleistungen vorsehen. So binden sich z.B. in dem Kommentar von Heinlein/Hilka die sog. “Doell-Tabellen”, die eine entsprechende Bewertung vorsehen. 

Vollständiger Text der unterschiedlichen HOAI-Fassungen seit der HOAI 1996 mit Euroumstellung im Jahr 2002.

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