HOAI-Online-Live-Seminare
Nachstehend finden Sie die aktuell anstehenden Seminartermine für unser HOAI-Praktikerseminar. Aufgrund der hohen Nachfrage von Online-Seminaren bieten wir unser HOAI-Seminar aktuell nur als Online-Seminar (Live) an. Auch bei unseren Online-Live-Seminaren gibt es Interaktion! Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit dem Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Melden Sie sich am besten gleich an!
Wir haben unser bewährtes HOAI-Praktikerseminar in einem Studio als Videoseminar in drei Modulen produziert. Sie können entweder den kompletten Lehrgang oder die einzelnen Module mit folgenden Inhalten erwerben:
Modul 1: Vertragsrecht im BGB / Sonderregelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag
Modul 2: Preisrecht bei Altverträgen / Praxisbeispiele zur HOAI 2021
Modul 3: Honorarparameter und Honorarberechnung nach der HOAI 2021
Ziele unserer HOAI-Seminare
- Rechtliche Grundlagen der HOAI
- Grundlagen des neues Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im BGB
- Struktur und Inhalt der HOAI
- Auswirkungen des EuGH-Urteils
- Neue HOAI 2021
- Honorarparameter und Honorarberechnung
Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung von Struktur und wesentlichen Inhalten der HOAI 2021 unter Berücksichtigung des neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im BGB. Weiterhin hat das Seminar die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH zum Ziel und soll praxisnahe Lösungen bei der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen aufzeigen.
Programm unserer HOAI-Seminare
# Der Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB
- Definition des Architekten- und Ingenieurvertrags (§ 650p Abs. 1 BGB)
- Zielfindungsphase (§ 650p Abs. 2 BGB)
- Sonderkündigungsrechte (§ 650r BGB)
- Anordnungsrecht und Vergütungsfolgen (§§ 650q, 650b BGB)
# Anwendungsbereich der HOAI
# Das Preisrecht der vorherigen HOAI-Fassungen
# Die HOAI nach dem EuGH-Urteil
- Verfahrensablauf
- HOAI und Europarecht
- Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019
- Die Entscheidung des BGH vom 14. 05.2020
- Das Urteil des EuGH vom 18.01.2022 und des BGH vom 02.06.2022 (VII ZR 174/19)
- Konsequenzen für die Praxis
# Honorarvereinbarung / Praxisbeispiele
- Zeitpunkt und Form der Honorarvereinbarung
- Honorarsätze
- Pauschalhonorare
- Zeithonorar/Stundensätze
- Nebenkosten
- Bauzeitverlängerung
- Stufenverträge
# Die neue HOAI 2021
- Übergangsvorschrift
- Änderungen in der HOAI 2021
- Honorarvereinbarungen nach der HOAI 2021 / Textform
- Abschaffung des Preisrechts?
- Praxisbeispiele
# Das Abrechnungssystem der HOAI
- Struktur der HOAI
- Objekte / Objektbegriff
- Leistungsbilder
- Grundleistungen
- Teilleistungen / Splittingtabellen
- Besondere Leistungen
# Anrechenbare Kosten des Objekts
- Baukostenberechnungsmodell
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz
# Anrechenbare Kosten für Leistungsbilder
- Objektplanung Gebäude
- Technische Ausrüstung
- Tragwerksplanung
# Honorarzonen
- Regelbeispiele in Objektlisten
- Bewertungsmerkmale
- Bewertungspunkte
# Änderungsleistungen
- Planungsänderungen
- Wiederholte Grundleistungen
# Honorarzuschläge für Leistungen im Bestand
- Umbau und Modernisierung
- Instandsetzung und Instandhaltung
# Fälligkeit der Honorare und Abschlagszahlungen
HOAI-Seminare: Teilnahmegebühren und weitere Informationen zur Anmeldung
Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt, damit wir bei unseren Live-Online-Seminaren noch eine Diskussion der Teilnehmer*innen mit dem Referenten ermöglichen können.
Kostenfreie Stornierungen sind bei unserem Live-Online-Seminar bis 1 Woche vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin in Textform möglich. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Es ist möglich, eine(n) Ersatzteilnehmer*in zu entsenden.
Die Teilnahmegebühr zu unserem HOAI-Praktikerseminar als Live-Online-Seminar beträgt:
netto 449,00 zzgl. 19% USt. (brutto 534,31 €)
Unsere Seminarreferenten
Wissenswertes rund um unsere HOAI-Seminare
Seit über 15 Jahren bietet HOAI.de bundesweit Seminare zu allen Themen des Bau- und Architektenrechts und damit auch zur Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) an.
Von Anfang an haben wir den Aufbau unserer Seminare so gestaltet, dass die schwierige und auch “trockene” Materie des Bau- und Architektenrechts möglichst abwechslungsreich vermittelt werden kann. Hierzu gehört, dass wir bei jedem Präsenzseminar mindestens 2 Referenten einsetzen, was den Teilnehmern Abwechslung gewährt. Zudem können so Diskussionen zwischen den Referenten unter Einbeziehung der Teilnehmer geführt werden. Um den Praxisbezug herzustellen, binden wir auch Sachverständige in unsere Seminare mit ein. Letztendlich werden Rechtsstreitigkeiten im Bau- und Architektenrecht faktisch durch die vom Gericht eingeschalteten Sachverständigen entschieden. Insofern ist es wichtig, nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die Grundlagen für die Tätigkeit der Sachverständigen zu kennen.
Unser bewährtes HOAI-Seminar hat als Schwerpunkt die Vermittlung von Struktur und wesentlichen Inhalten der HOAI 2013 unter Berücksichtigung des neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts zum Gegenstand. Dabei wird auch das Vertragsrecht im BGB mit seinen Besonderheiten für Architekten- und Ingenieurverträge behandelt. Weiterhin vermitteln wir im Seminar die rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH und der aktuellen Rechtsprechung hierzu. Ziel ist es, im Seminar praxisnahe Lösungen für die spätere praktische Anwendung der Teilnehmer bei der Vertragsgestaltung und der möglichst rechtssicheren Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen aufzeigen.
Im HOAI Seminar werden auch spezielle Themen wie die Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach der DIN 276 anhand eines Beispiels, mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ermittlung der zutreffenden Honorarzone etc. als Grundlage für die Berechnung des Honorars angesprochen. Architekten- und Ingenieure müssen die Spezialitäten des Vertragsrechts im BGB und des Preisrechts der HOAI kennen und ein Nachtragsmanagement aufbauen. Es kommt beim Honorar immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, weil die Honorarvereinbarung keine Regelung enthält und die schwierigen Vorschriften der HOAI nicht ganz einfach umzusetzen sind. Dies gilt zum Beispiel für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach den Vorgaben der HOAI mit Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, deren Berechnung in der HOAI nicht konkret benannt wird. Auch die Frage, welche Leistungen im jeweiligen Leistungsbild noch zu den Grundleistungen gehören und ab wann Besondere Leistungen vorliegen, führen in der Praxis häufig zu Streit. Architekten und Ingenieure müssen die HOAI möglichst genau kennen, um die Honorarvereinbarung im Vertrag möglichst gut und rechtssicher zu gestalten und anschließend ihre Leistungen bestmöglich abrechnen zu können. Die Auftraggeber benötigen diese Kenntnisse, um die Berechtigung der Forderungen auf Grundlage der HOAI und des abgeschlossenen Architekten- oder Ingenieurvertrags beurteilen zu können.
Das Seminar reichtet sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, Bauherren/Bauherrenvertreter, Auftraggeber, Projektsteuerer, Projektentwickler, Projektmanager und Investoren. Am Seminartag steht Ihnen jeweils ein kompetentes Team aus 3 Referenten (ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und 2 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht) zur Verfügung. Alle Referenten verfügen über große Praxiserfahrung mit der HOAI und auch im Baurecht.
Im Termin erhalten Sie vor dem Seminar umfangreiche Unterlagen zu dem Seminar. Dazu gehört auch der von den Referenten Klaus Heinlein und Matthias Hilka herausgegebene Kommentar zur HOAI 2013 (aktuell in der 2. Auflage).
Unser Seminar ist von den Kammern anerkannt und für die Fortbildung können Fortbildungspunkte beantragt werden. Die Teilnehmer erhalten hierfür am Ende der Veranstaltung eine qualifizierte Teilnahmebestätigung.
Bezüglich der aktuellen Termine informieren Sie sich bitte auf unserer Internetseite.